PKH-Abrechnung mit Terminsanwalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
tweety79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 367
Registriert: 10.10.2006, 17:17
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#11

17.09.2007, 18:36

Hat denn niemand hierzu eine Idee? Oder ist Euch die Frage einfach zu doof? Ich weiß es halt nicht und hatte gehofft, Ihr könnt mir (mal wieder :oops: ) aus der Patsche helfen. :?:
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
StineP

#12

17.09.2007, 18:38

Na die UBV Gebühren, oder nicht?? TG und 0,65 VG...

Gebührenteilung kommt ja nur in Frage, wenn ihr das untereinander so vreinbart habt. Habt ihr aber scheinbar nicht.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#13

17.09.2007, 19:09

warum Verkehrsanwalt? hm, na wenn ihr das nicht ändern lassen wollt oder das irgendwie beabsichtigt war, dann lässt du ganz normal

1,3 VG
1,2 TG
und die 1,0 für den Verkehrsanwalt

festsetzen und wenn ihr Gebührenteilung vereinbart habt, dann halt so abrechnen
Benutzeravatar
tweety79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 367
Registriert: 10.10.2006, 17:17
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#14

17.09.2007, 21:28

@Pepsi und Stine: Ja, so sehe ich das ja auch. War mir nur nicht ganz sicher.Verkehrsanwalt bekommt ja weniger als eigentlich der HBV. Aber der Richter war der Meinung, dass der eigentliche HBV nur Verkehrsanwalt sei und wir, die zum UBV ernannt wurden, wären dann wohl HBV (laut dem Richter und dem PKH-Beschluss) - kann das denn angehen? Der HBV hatte damals schon mit dem Richter telefoniert. Der ließ sich davon nicht abbringen. Gebührenteilung aller festzusetzenden Kosten haben wir übrigens intern vereinbart.

Meine Frage ist ja eigentlich die, ob ich jetzt alle Gebühren zur Zahlung aus der Staatskasse beantrage oder ob wir nur die 0,65 + TG beantragen können und der HBV=Verkehrsanwalt gegenüber Mandant direkt abrechnen muss. :?: Die Festsetzung aller Gebühren würde doch dann auch der HBV vornehmen, oder?
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#15

18.09.2007, 08:47

jo der HBV beantragt KFA und du kannst da ja nunmal der Verkehrsanwalt beigeordnet ist nur die o.g. Gebühren beantragen, nix mit 0,65 usw
Benutzeravatar
tweety79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 367
Registriert: 10.10.2006, 17:17
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#16

18.09.2007, 09:30

Also verstehe ich das richtig, dass wir die 1,3 und 1,2 bekommen und der eigentliche HBV, der ja als Verkehrsanwalt beigeordnet wurde, lediglich die 1,0. Ist ja geil! (für uns jedenfalls) Und intern für die Gebührenteilung rechne ich dann ja genauso ab, richtig? (Ich weiß, dass ist ne blöde Frage, aber ich will auf Nummer Sicher gehen, da mein Chef hier auch keine Ahnung hat; hat er vorher nämlich schon gesagt)
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#17

18.09.2007, 14:11

arrrrg.. also nochmal: du machst KFA mit 1,3 1,2 und 1,0, das bekommt ihr dann erstattet und da ihr gebührenteilung habt, bekommt jeder die hälfte ok?
Benutzeravatar
tweety79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 367
Registriert: 10.10.2006, 17:17
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#18

18.09.2007, 16:28

Sorry Pepsi, wenn ich genervt habe, aber ich fange mit dem ganzen Kram erst jetzt so richtig an und mein Chef kann mir dabei nicht weiterhelfen!!! Und meine Kollegen brauche ich auch gar nicht erst fragen, die wissen von nix. Also bleibt leider nur noch ihr. Und manchmal steh ich halt auf dem Schlauch, gerade heute (hab mich nämlich die ganze Nacht mit Magenkrämpfen rumgeschlagen). Und bei solchen Sachen frage ich dann lieber doppelt und dreifach nach, tut mir echt leid. Will es doch nur richtig machen :oops:
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
StineP

#19

18.09.2007, 16:38

Lass dich nicht ärgern, tweety. Frag lieber zweimal mehr nach als es falsch zu machen. Wenn hier manche damit nicht zurecht kommen, dass einige verunsichert sind, dann darfst du dir das bloß nicht zu Herzen nehmen!

Du brauchst das nicht rechtfertigen, ok?

Ich hoffe, du hast das jetzt vom Prinzip her verstanden, oder brauchst du dabei noch Hilfe?
Benutzeravatar
tweety79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 367
Registriert: 10.10.2006, 17:17
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#20

18.09.2007, 16:46

Vielen Dank, Stine, das baut mich wieder etwas auf!

Nee, ich habe es jetzt begriffen, denke ich. Also ich mache den KFA und warte bis die Erstattung kommt und dann kann ich intern die Gebührenteilung vornehmen. Ich hoffe, das ist jetzt auch so richtig!

Also, ich weiß ja, das blöde Fragen echt nerven, geht mir ja auch nicht anders. Mir ist das auch immer ganz unangenehm, weil ich ja sehe, was ihr alles wisst und wo ich eigentlich noch stehe. Aber woher soll es sonst kommen, wenn mir meine Chefs nicht helfen und so die Praxis eben auch fehlt. :( Ich mache das ganze jetzt seit circa nem halben Jahr und da geht nun mal nicht alles reibungslos von der Hand. Ich setze mich ja auch schon immer noch nach der Arbeit hin und lese viele Sachen selber nach. Aber irgendwann ist der Kopf auch mal dicht und außerdem hat man auch mal Feierabend. Das dankt einem hier auf der Arbeit eh keiner! So, dass musste jetzt mal raus.
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
Antworten