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Verfasst: 05.06.2008, 16:23
von Pepples
Man kann aber auch nicht jedem Mandanten eine Stundenvereinbarung verkaufen, zumal ich das bei einer Erstberatung auch daneben finde, da kann man einen Festbetrag vereinbaren.
Ich verliere dann lieber an der Beratung etwas Geld, dafür kommt der Mandant beim nächsten Mal wieder, weil er sich eben nicht über Tisch gezogen fühlt.
Meistens macht mein Chef aber eine Vereinbarung, entweder pauschal oder Stunde, wobei die Höhe durchaus variiert.

Verfasst: 05.06.2008, 16:24
von Kordu
StineP hat geschrieben:Naja..... jeder, wie er mag. Sorry, wusste nicht, dass ich hier auf so ne Reaktion treffe
Hey ... Du brauchst Dich doch nicht entschuldigen.

Eigentlich ist es doch nur gut, wenn man die kontroversen Meinungen mal lesen kann.

Und ich bin selbst ganz erstaunt, wie viele Anwälte außer meinem Chef auch nicht auf Gebührenvereinbarungen hinwirken.

Also ... hatte der Thread durchaus seine Berechtigung und seinen Sinn! :wink:

Verfasst: 05.06.2008, 16:25
von StineP
Festbetrag ist doch ne Vergütungsvereinbarung.

Versteh das grad nicht so.

Ging doch darum, dass man sich nicht an ner 0,55 orientiert.
Meistens macht mein Chef aber eine Vereinbarung, entweder pauschal oder Stunde, wobei die Höhe durchaus variiert.


Dann macht Ihr das doch genau so, wie es angedacht ist nach dem derzeitigen RVG........ !?

Verfasst: 05.06.2008, 16:28
von Pepples
Meistens macht er es, wenn man ihn vorher dran erinnert und gleich eine Vereinbarung mit vorlegt :mrgreen: aber halt nicht immer......
und dann greift bei uns auch die 0,55

Verfasst: 05.06.2008, 16:29
von rosa
hey stine nicht aufregen hier :)
es ist wichtig zu wisssen wie es sein sollte und genau dafür dient dein thread hier... manche chefs wollen es einfach nicht ändern, vergessen es noch zu oft und und und... hier im forum gibt es aber genug leute, die sich darüber keine gedanken machen oder gar nicht mitbekommen haben, dass man es so machen SOLLTE oder gar das die 2400 jetzt die 2300 ist ;)

also danke für den thread :)

Verfasst: 05.06.2008, 16:42
von Faina Kushner
also wir rechnen nach stunden für die Beratung ab, wenn unser Mandant keine RSV besitzt. Aber wenn er eine besitzt dann rechnen wir bei der RSV mit 0,55 ab.

Aus diesem Grund habe ich ja auch in dem anderen Thema "Vergütungsvereinbarung RSV" gefragt, ob man nicht auch bei der RSV die Beratung nach stunden abrechnen kan.

PS. ich verstehe das mit den höhstens 190 € nicht ganz. nach was bemisst sich dieser wert und akzeptieren das auch die RSVen?

Verfasst: 05.06.2008, 16:56
von StineP
PS. ich verstehe das mit den höhstens 190 € nicht ganz. nach was bemisst sich dieser wert und akzeptieren das auch die RSVen?
Nach billigem Ermessen. Wenn der Mdt. beispielsweise nur 10 min da war, dann sind 190 € natürlich überzogen. Dann hast du das Recht (naja, vielmehr Chef) zu sagen: Dem kann ich dafür nicht mehr als 50 € Netto abrechnen... (ist jetzt nur so aus der Luft gegriffen ;) )

Akzeptieren tun einige das mit den 190 €... ich hab grad gestern wieder danach abgerechnet... aber die RSVs kann man nicht über einen Kamm scheren. ;)

hey stine nicht aufregen hier
Tu ich nicht, Kleines ;)

Verfasst: 05.06.2008, 17:01
von Maximum
Also Stine ich stimm dir hier vollkommen zu. Wir haben sowieso (fast) nur noch Honorarvereinbarungen und bekommen dafür richtig viel Kohle und unsere Mandanten kommen auch weiterhin.

Ansonsten würd ich auch immer § 34 RVG anbringen sonst wär der § ja irgendwie nicht wirklich nützlich und man hätte die Beratungsgebühr nicht abschaffen müssen.

Verfasst: 05.06.2008, 17:03
von heicla
Bei uns ist es so, dass wir die erste Beratung entweder mit € 190,-- abrechnen oder es wird was im Gespräch mündlich vereinbart. Wenn es sich herausstellt, dass es eine größe (zeitintensive) Angelegenheit wird, machen wir eine Vergütungsvereinbarung. Ansonsten rechnen wir nach RVG ab, dies ist aber nur noch selten der Fall.

Verfasst: 05.06.2008, 17:04
von Faina Kushner
ja und wenn die RSV sagt die halten 50 € für 10 min zuviel, wie willst du das begründen? und wenn der mdt eine RSV hat dann lohnt sich ja auch keine Vergütungsvereinbarung.

Oder sehe ich das falsch?