Anrechnung GE auf VG-MB und Anrechnung VG-MB auf VG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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zamie
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#1

19.05.2008, 13:28

Hallo ReFas,

folgender Fall: wir haben für die Madtin wegen einer Forderung zunächst ein außergerichliches Mahnschreiben gemacht, danach wurde Mahnbescheid beantragt. VB wurde erlassen. Danach erging Einspruch. Da er nicht fristgerecht eingelegt wurde, haben wir beantragt diesen zu verwerfen. So ist es dann auch geschehen. Jetzt hab ich abgerechnet. Mein Problem ist die Anrechnung. Denn für mich ist nicht ersichtlich warum ich die bereits durch die Geschäftsgebühr reduzierte Mahnbeschiedsgebühr wieder in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr anrechnen muss. Kann mir jemand helfen? Ich hätte danach jetzt folgendes abgerechnet

2300 1,30 Geschäftsgebühr aus 45,00 EUR 32,50
7002 Auslagenpauschale 6,50
Summe 39,00
3305 1,00 Verfahrensgebühr Mahnbescheid 25,00
0,65 abzgl. Anrechnung Nr. 2300 -16,25
3308 0,50 Verfahrensgebühr VB 12,50
7002 Auslagenpauschale 4,25
Summe 64,50
3100 1,30 Verfahrensgebühr 32,50
abzgl. Anrechnung Nr. 3305 -25,00
7002 Auslagenpauschale 1,50
Summe 73,50

Grüße
Zamie
StineP

#2

19.05.2008, 13:40

Sieht gut aus. Müsste richtig sein. So von der anrechnung her. Bin mir nur nicht sicher mit der 3100......
Mein Problem ist die Anrechnung. Denn für mich ist nicht ersichtlich warum ich die bereits durch die Geschäftsgebühr reduzierte Mahnbeschiedsgebühr wieder in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr anrechnen muss.
Tja... Warum... ;) RVG halt ;)

Merk dir einfach, dass es immer gleich bleibt. Angerechnet wird immer ne 1,0 - nämlich die volle VG. Fixier dich da eher auf die 1,0....... Alles andere ist Unsinn. Da kommt man leicht in Bedrängnis ;)
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butterflybabe
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#3

19.05.2008, 13:43

Deine Abrechnugn ist richtig.

Im RVG steht, dass die entstandene Verfahrnesgebühr anzurechnen ist, nicht die sich evtl. durch eine weitere Anrechnung verbleibende Verfahrensgebühr. Also immer voll anrechnen.
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Smilie
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#4

19.05.2008, 13:43

Ich würds genauso machen :-)
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#5

19.05.2008, 13:57

super Leute,

vielen Dank für Eure schnelle Hilfe. Dann muss ich mich wohl damit abfinden, dass immer voll angerechnet wird. :-(

Ich wünsch Euch noch einen schönen Tag.
LG
Zamie
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*Birgit*
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#6

19.05.2008, 13:59

@zamie

Wie kommst Du auf die Beträge für die Auslagenpauschale? Ich hab da andere Beträge raus? Die Pauschale bleibt ja bestehen.
Viele Grüße Birgit
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#7

19.05.2008, 14:02

STIMMT!!! Super Birgit! Die Auslagenpauschale wird immer vor der Anrechnung berechnet also nach dem vollen Betrag der Gebühren vor der Anrechnung.
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#8

19.05.2008, 15:10

Ihr habt natürlich recht. Aber mein Programm weiß das nicht. Ich muss die Auslagenpauschale immer händig rechnen. :-( Leider hab ich den Beitrag eingestellt, bevor ich das geändert habe. Sorry
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#9

19.05.2008, 15:20

Macht ja nix! Ich habe nur nicht auf die Auslagen geachtet, weil es primär um die Anrechung der Geschäfts- und Verfahrensgebühr ging. Aber Birgit hat ja aufgepasst und Bescheid gegeben. :-)
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