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Kosten werden gegeneinander aufgehoben

Verfasst: 08.05.2008, 08:57
von Mella1406
Hi...
hab leider mal wieder eine Frage :oops:
Wenn in einem Vergleich steht " Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinader aufgehoben" dann ist es ja so, dass jeder seine eigenen Kosten tragen muss und die GK geteilt werden. Nur wie ist das mit den GK. Muss ich einen Kostenausgleichsantrag stellen oder nicht? (Wir sind Beklagte). Oder muss ich die Hälfte der GK einfach so überweisen? An den Gegner oder an das Gericht? :?:

Verfasst: 08.05.2008, 09:01
von Janin
habt ihr gerichtskosten eingezahlt? wenn nicht, brauchst du keinen antrag stellen. das ist dann sache der gegenseite.

du rechnest ganz normal gegenüber rs oder mandant ab.

Verfasst: 08.05.2008, 09:02
von Mella1406
nee, soweit ich es beurteilen kann hat die gegenseite die gk eingezahlt. sie war ja schließlich auch kläger. zahlt nicht immer der kläger die gk?

Verfasst: 08.05.2008, 09:06
von Janin
eigentlich schon, aber manchmal muss auch der beklagte gk für zeugen etc. zahlen. wenn ihr also keine gk eingezahlt habt, brauchst du keinen gerichtskostenausgleich beantragen.

Verfasst: 08.05.2008, 09:11
von Curry
Genau, das muss dann der Kläger machen.

Verfasst: 08.05.2008, 09:29
von Mella1406
Aber der Beklagte muss trotzdem schon vorab die Hälfte der GK an die GS zahlen, oder noch warten, bis er dazu aufgefordert wird?

Verfasst: 08.05.2008, 10:53
von Pepsi
nein, erst beim KFB... wenn kein Ausgleichungsantrag gestellt wird, rechnet die Justizkasse irgendwann selbst ab, aber n KFB machen die von allein nicht.. abwarten!

Verfasst: 08.05.2008, 10:54
von Bärchen
:zustimm
Abwarten und Tee trinken

Verfasst: 08.05.2008, 10:56
von Smilie
Na ja, wenn der KfB dann kommt, dann sind meist noch Zinsen zu zahlen. Bei einem größeren Betrag kann das schon was ausmachen. Früher oder später kommt der KfB sowieso. Dann kann man auch gleich die Kosten anweisen, wenn man die Zinsen sparen will. Bei einem Mini-Betrag würde ich allerdings auch warten. Allerdings nicht gerade 1 Jahr- schließlich soll die Akte ja auch mal abgelegt werden.

Verfasst: 08.05.2008, 11:45
von Pepsi
da haste auch wieder recht.. aber manchmal hat der Mdt ja im moment kein Geld und so kann schon gut sein, wenn man wartet.. musste halt mit dem Mdt besprechen, ob er sofort zahlen will

allerdings berechnen sich die Zinsen erst ab Antragseingang