Hallo zusammen!
Das mit der Anrechnung der GG ist ja kein Thema... aber:
Wie funzt das denn, wenn der Streitwert der GG (vorgerichtlich) z.B. 7000,00 € und die VG (gerichtlich) nur noch 2000,00 € ist???
Danke im Voraus.
Gruß die "neue"
Anrechnung Geschäftsgebühr-verschiedene Streitwerte
1,3 GG aus 7000 €
Auslagenpauschale
1,3 Verfahrensgebühr aus 2.000,00 €
- 0,65 GG aus 2000 €
Angerechnet wird IMMER nur aus dem kleineren Wert - nämlich dem, der ins Verfahren übergegangen ist.
Auslagenpauschale
1,3 Verfahrensgebühr aus 2.000,00 €
- 0,65 GG aus 2000 €
Angerechnet wird IMMER nur aus dem kleineren Wert - nämlich dem, der ins Verfahren übergegangen ist.
- Strubbel
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Dann wird die Anrechnung nur aus den 2.000 € berechnet.
Es heißt ja, dass die GG auf die VG in der Höhe angerechnet wird, in der sie im gerichtlichen Verfahren entsteht.
Also kurz gesagt:
GG aus 7.000 €
VG aus 2.000 €
./. halbe GG aus 2.000 €
Verstehst du, was ich meine?
Es heißt ja, dass die GG auf die VG in der Höhe angerechnet wird, in der sie im gerichtlichen Verfahren entsteht.
Also kurz gesagt:
GG aus 7.000 €
VG aus 2.000 €
./. halbe GG aus 2.000 €
Verstehst du, was ich meine?
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
-
- Foren-Azubi(ene)
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Wie ist das aber, wenn die GG in Höhe von 5.000,00 € entsteht und die VG in Höhe von 7.000,00 €, also höherer GSTW, entsteht?
Wird dann auch aus 7.000,00 € oder aus 5.000,00 € angerechnet?
Vielen Dank.
Wird dann auch aus 7.000,00 € oder aus 5.000,00 € angerechnet?
Vielen Dank.
- ellimorelli
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- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
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*zustimm*
selbstverständlich kann auch nur maximal aus dem Wert angerechnet werden, aus dem die GG auch entstanden ist
selbstverständlich kann auch nur maximal aus dem Wert angerechnet werden, aus dem die GG auch entstanden ist
Es wird, egal wie rum, immer aus dem niedrigsten Wert angerechnet.
AGW 5.000 GGW 7.000
Die GG ist nur aus 5.000 entstanden, als kann auch maximal aus diesem Wert angerechnet werden, da ja nicht mehr verdient wurde.
AGW 7.000 GGW 5.000
Die GG ist zwar aus 7.000 entstanden, da aber nur der Teil angerechnet werden muss, der auch in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist, wird nur aus den 5.000 angerechnet.
AGW 5.000 GGW 7.000
Die GG ist nur aus 5.000 entstanden, als kann auch maximal aus diesem Wert angerechnet werden, da ja nicht mehr verdient wurde.
AGW 7.000 GGW 5.000
Die GG ist zwar aus 7.000 entstanden, da aber nur der Teil angerechnet werden muss, der auch in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist, wird nur aus den 5.000 angerechnet.