Abrechnung Unterbringungssachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Alex
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#1

23.04.2008, 12:00

Ein sonniges Hallo an alle.

Ich habe hier auf meinem Tisch eine Akte, wo ich nicht mit klar komme.

Unser Mandant befand sich illegal in Deutschland und hat sich gestellt, daraufhin wurde er festgenommen und es gab einen Termin vor dem AG, an dem wir nicht teilgenommen haben. Sodann erging ein Beschluss über die Vorbereitungshaft von vier Wochen. Gegen diesen haben wir Beschwerde eingelegt und diese auch begründet. Es gab dann auch einen Termin und einen neuen Beschluss, wonach die Haft angeordnet wurde.

Was rechnet man hier ab? Ist das als ein Strafverfahren zu sehen?

LG
Mops
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#2

24.04.2008, 12:40

sofern es sich um Abschiebehaft handelt ist m..E. Nr. 6300 ff RVG anzuwenden.
bianca82
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#3

20.07.2010, 09:37

Habe nun auch so eine Sache zum Abrechnen.

Abschiebehaft wurde laut AG durch Beschluss angeordnet. RA nahm nach Anruf des AG den Termin wahr und wurde als Verfahrenspfleger bestellt.

Wie erfolgt nun die Abrechnung? Normal als Verfahrenspfleger?
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LuzZi
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#4

20.07.2010, 09:40

Verfahrenspfleger? Meinst du nicht eher Pflichtverteidiger?
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bianca82
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#5

20.07.2010, 09:43

Nee, laut Beschluss wurde unser RA zum Verfahrenspfleger bestellt.
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#6

20.07.2010, 09:47

Hmm nee, keine Ahnung, hab ich noch nie gehabt, kann dir da leider nicht helfen.
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