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Fachanwalt = höhere Gebühren?

Verfasst: 21.04.2008, 15:46
von SonjaBlum
Hallöchen Ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage. Mein Chef ist Fachanwalt und ich habe mal gehört, dass man anstatt der üblichen 1,3 Gebühr dann auch wegen der Weiterbildung etc. die ein Fachanwalt machen muss, eine 1,8 Gebühr nehmen kann. Gibt es dazu irgendwelche Urteile oder Literatur?

Vielen Dank schon mal

SOnja :lol:

Verfasst: 21.04.2008, 15:49
von Di
Hallo,

also ich arbeite auch bei einem Fachanwalt, habe aber noch nie gehört, dass man statt 1,3 ne 1,8 Geb. verlangen kann!

LG Di

Verfasst: 21.04.2008, 15:50
von Supersabsy
Davon habe ich noch nichts gehört?! Mein Chef ist auch Fachanwalt und wir rechnen immer eine 1,3 Gebühr ab.
Wäre ja interessant, wenn man mehr abrechnen könnte...
:)

Verfasst: 21.04.2008, 15:55
von jurissima
Das wäre mich absolut und völlig neu. Und da ich seit Jahr um Jahr mit Fachanwälten zu tun habe möchte ich gerichtlicherseits ein fest überzeugtes "NEIN" in die Runde werfen.

Verfasst: 21.04.2008, 15:59
von JonesJess
Ein "Fachanwalt" berechtigt nicht, eine höhere Gebühr abzurechnen.

Man kann als Fachanwalt sicher einen höheren Stundensatz in einer Honorarvereinbarung verlangen, aber nicht nach dem RVG.

Verfasst: 21.04.2008, 15:59
von rosa
engler sagt so was immer auf den schulungen, hab auch eben im skript geschaut aber nichts gefunden... aber ich erinnere mich, das schön gehört zu haben ....

Verfasst: 21.04.2008, 16:01
von JonesJess
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass sich Mdt einem Fachanwalt nicht mehr anvertrauen, da sie dort mehr zahlen müßten....

Verfasst: 21.04.2008, 16:04
von secret72
Hab ich auch noch nie etwas davon gehört und kann mir auch nicht vorstellen, dass die Bezeichnung Fachanwalt eine höhere Gebühr auslösen kann und darf.

Verfasst: 21.04.2008, 16:04
von Di
@ JonesJess:

Würde ich auch so sehen! Dann könnten wahrscheinlich alle Fachanwälte über kurz oder lang dicht machen...

Verfasst: 21.04.2008, 16:06
von Supersabsy
Ich denke auch, dass dieser Titel "Fachanwalt" den Mandanten einfach nur vermitteln soll, dass sich der RA in diesem Rechtsgebiet wirklich gut auskennt. Der RA hat doch auch den Vorteil, dass er aufgrund seiner Kenntnisse auf diesem Gebiet die Sachen schneller bearbeiten kann als ein "Wald- und Wiesenanwalt".