Rügeverfahren (Rechtsbeschwerde)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Puschel
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#1

22.04.2008, 10:59

Hallihallo! Habe mal wieder eine knifflige Frage. Habe hier einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts worin steht, "dass die Rüge gegen den Beschluss vom ... als unzulässig verworden wurde (§ 78 a ArbGG). Hat hier irgend jemand eine Ahnung, was hier für Gebühren entstanden sind??? Eventuell 3502 (Rechtsbeschwerde)? Eine Rechtsbeschwerde ist hier vom Gegner auch eingelegt worden. Ich habe keine Ahnung, hätte eventuell gedacht, eine volle Gebühr. Wäre ganz super, wenn mir hier jemand helfen könnte :oops: Vielen dank erstmal.

Puschel
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LuzZi
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#2

22.04.2008, 14:00

Nach 3502 hätte ich jetzt auch abgerechnet, bin mir aber nicht 100%ig sicher. Hatte so einen Fall noch nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

22.04.2008, 14:02

hatte sowas auch noch nicht. gehört den die rüge nicht mit zu dem verfahrensabschnitt?
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Puschel
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#4

22.04.2008, 14:25

Habe jetzt noch einmal mit meinen Chefs gesprochen und wir haben uns auf Nr. 3502 VV RVG geeinigt (1,0) Gebühr. Mal sehen, ob es klappt. Aber trotzdem danke noch einmal für Eure Mühen.

:thx
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