Abrechnung Einspruch gegen Steuerbescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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darkangel
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#1

18.04.2008, 14:51

Hallo ihr Lieben,

meine Kollegin hat sich gerade ins Wochenende verabschiedet und mir eine Akte mit einer Abrechnung auf den Tisch gelegt. Jetzt stehe ich hier wie der Ochs vorm Berg und weiß nicht weiter.

Wir haben Einspruch gegen den Steuerbescheid unserer Mandantin eingelegt. Nach langem Hin und Her wegen doppelter Haushaltsführung, hat das Finanzamt nun die Einkommensteuer auf 11.151,00 € festgesetzt.

Mein Chef fragte jetzt was denn als Gegenstandswert genommen wird...die festgesetzte Steuer, oder ?!?!?

Welche Gebühren rechne ich dann ab? Geschäftsgebühr? Gibt es für den Einspruch dann auch eine Extra-Gebühr??

Danke für eure Hilfe!!

LG Jenny
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sunshine24
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#2

18.04.2008, 19:03

Also als Gegenstandswert würde ich den Wert nehmen, der in dem Bescheid drin stand gegen den ihr Einspruch eingelegt habt ...

Wegen der Gebühren kann ich dir leider nicht weiterhelfen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
StineP

#3

18.04.2008, 20:53

Das machen wir auch so. Ab nem gewissen Wert rechnen wir das nach Wert ab (hier die zu zahlenden Steuern), aber meistens machen wir das nach Vergütungsvereinbarung. Einfach, weil wir auch die Vorarbeit leisten, sprich, die Steuererklärungen fertigen.


Wenn du nur den Einspruch abrechnest, dann würde ich ne 1,3 GG ansetzen (gesetz dem Fall, die Sache ist normal gelagert, nicht umfangreich etc).
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idefix
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#4

18.04.2008, 21:05

Als Gebühr kommt nur die 2300 RVG in Betracht. Als Gegenstandswert würde ich den Wert nehmen, über den gestritten wurde. Wenn die Begründung des Widerspruches sehr umfangreich war und schwierig, dann würde ich eine 2,0 ansetzen.

Was steht den im Abänderungsbescheid zur Kostenschuld drin, also wer trägt die Kosten? Manchmal übernehmen auch Behörden diese.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
StineP

#5

18.04.2008, 21:09

Nicht das Finanzamt. Das hab ich noch nicht erlebt und wir machen viel in diese Richtung. Ich weiß nicht, wie es bei Steuerberatern aussieht, aber ich habe in einem Steuerbescheid noch nie eine Kostenentscheidung gesehen.
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darkangel
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#6

22.04.2008, 13:36

Also eine Kostenentscheidung haben wir nicht....

Ich frage einfach nochmal meinen Chef was er sich jetzt übers Wochenende so ausgedacht hat. Wenn er noch nichts weiß, dann werde ich mal mit euren Antworten glänzen ^^
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