Umfang d. Tätigkeit/Rechtsschutz/Abrechn. in Bußgeldsache
Verfasst: 08.04.2008, 10:57
Hallo,
immer habe ich Probleme mit der Rechtsschutz.
Ich habe hier schon wieder eine Akte, in der ich eine Rechnung an die RS geschickt habe. Diese hat unsere Gebühren (wie so oft) gekürzt mit der Begründung:
"Wir halten als Vorschuss o.g. Geb. für angemessen u. ausreichend. Bitte schildern Sie uns nach Abschluss der Angelegenheit den Umfang Ihrer Tätigkeit...."
Nun liegt mir die Akte vor u. ich soll mich darum kümmern, dass wir höhere Gebühren bekommen. (Ist das nicht Aufgabe des RA?)
Es handelt sich um ein Bußgeld v. 50,00 € u. Termin ist bestimmt.
Hat irgendjemand ein Muster-Schreiben zur Beschreibung vom Umfang der Tätigkeit?
Ich weiß hier echt nicht weiter, da mir hier niemand helfen kann u. meinen Chef möchte ich nicht fragen, da er mir die Akte hingelegt hat.
LG
immer habe ich Probleme mit der Rechtsschutz.
Ich habe hier schon wieder eine Akte, in der ich eine Rechnung an die RS geschickt habe. Diese hat unsere Gebühren (wie so oft) gekürzt mit der Begründung:
"Wir halten als Vorschuss o.g. Geb. für angemessen u. ausreichend. Bitte schildern Sie uns nach Abschluss der Angelegenheit den Umfang Ihrer Tätigkeit...."
Nun liegt mir die Akte vor u. ich soll mich darum kümmern, dass wir höhere Gebühren bekommen. (Ist das nicht Aufgabe des RA?)
Es handelt sich um ein Bußgeld v. 50,00 € u. Termin ist bestimmt.
Hat irgendjemand ein Muster-Schreiben zur Beschreibung vom Umfang der Tätigkeit?
Ich weiß hier echt nicht weiter, da mir hier niemand helfen kann u. meinen Chef möchte ich nicht fragen, da er mir die Akte hingelegt hat.
LG