Sozialgerichtsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNo
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#1

06.03.2008, 16:40

Mal wieder das leidige Thema: Betragsrahmen oder STreitwert.

Es gab einen Bescheid, wonach der Mandantin Rente wg. voller ERwerbsminderung bewilligt wurde. Dieser erfolgte nach dem wir Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt haben. In diesem Bescheid wg. der Rente wurden uns in die Kosten in hälftiger Höhe zugewiesen. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt, weil wir alle Kosten haben wollte. Widerspruchbescheid erging - trotzdem nur hälftige Kosten; dann Klageverfahren. Dt. RV muss jetzt unsere gesamten Kosten tragen.

Das Verfahren war gerichtskostenfrei.

In § 183 SGG sind Versicherte genannt. Ist unsere Klägerin als rentenempfängerin nicht eine Versicherte.

Rein logisch würde ich jetzt nach Rahmengebühren abrechnen. Ist das richtig?
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Di
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#2

06.03.2008, 17:11

Also ich würde nach Rahmengeb. abrechnen, mache ich auch immer!

LG Di
Liebe Grüße
Diana :wink1
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monk
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#3

06.03.2008, 17:44

Kann mich nur anschließen ... Rahmengebühren
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Coonie
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#4

06.03.2008, 19:43

bei allen sachen zwischen den ganzen Leistungsträgern (PV; KV; RV; UV..) sinds immer Beitragsrahmengebühren.
Hast du das RVG für Anfänger? dort ist das hinten bei Sozialgericht super erklärt.
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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Coonie
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#5

06.03.2008, 19:44

Betragsrahmengebühren meine ich, der finger war zu schnell *grins*
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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steffiS

#6

09.04.2008, 15:44

Hallo, ich habe ein etwas - in meinen Augen kompliziertes - Problem mit dem abrechnen einer Sozialgerichtsakte.
Zum Fall:

Das eine Verfahren vor dem LSG wird ruhend gestellt, ein anderes, den gleichen Mandanten betreffend läuft derweil weiter.
Mandant verstirbt. Das eine Verfahren wir wieder aufgenommen und mit dem anderen zu einem gemeinsamen Verbunden.
Habe bei Verfahren Nr. 1 bereits eine Verfahrens- und Terminsgebühr abgerechnet, bei Verfahren Nr. 2 ebenfalls.
Müsste jetzt Verfahren Nr. 1 aber auf 19 % Mehrwertsteuer ändern und Kopiekosten sind auch noch angefallen.
Meine Frage ist nun, ob ich nur einmal die Verfahrens- und Terminsgebühr abrechnen kann, obwohl ich ja bei beiden Verfahren getrennt tätig geworden bin. Ein Termin fand aber erst dann statt, als die Verfahren miteinander verbunden wurden.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Lahmi
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#7

09.04.2008, 15:54

Ein Termin fand aber erst dann statt, als die Verfahren miteinander verbunden wurden.

Dann kannst du m. E. auch nur einmal die TG ansetzen.
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