ArbR - zwei Angelegenheiten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lahmi
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#1

04.03.2008, 22:55

Folgender Fall:

Wir haben für Mandant das Arbeitsverhältnis gekündigt, weil Lohn nicht bezahlt wurde.

Dann haben wir Klage eingereicht, auf Zahlung des ausstehenden Lohnes und Herausgabe/Erstellung der Arbeitspapiere.

Kann ich die Kündigung gesondert abrechnen, oder muss man das so sehen, dass sich die Klage wg. Arbeitsentgelt an die Kündigung anschließt?
Hello

#2

04.03.2008, 23:24

Die Kündigung ist außergerichtlich gesondert abzurechnen und dann die Lohnklage gerichtlich ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr. Es sind ja zwei verschiedene Gegenstände.
Janin

#3

05.03.2008, 07:14

:zustimm ... aber warum habt ihr für euren mandanten gekündigt?? nur weil er keinen lohn bekommen hat. ihr habt ihn aber darüber aufgeklärt, dass er jetzt beim arbeitsamt eine drei-monatige-sperrfrist bekommt.
Lahmi
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#4

05.03.2008, 12:05

Ja. Ziemliches Durcheinander mit Insolvenzverwalter, Rechtsnachfolger etc.


:thx !!!!!
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