Geschäftsgebühr 1,3 gerechtfertigt für Mahnschreiben?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
QueenMum

#11

05.03.2008, 12:25

StineP hat geschrieben:Ich kann die Argumentation von Queen Mum schon verstehen. Aber wenn wir nach tatsächlichem Aufwand bezahlt werden würden, der durch unsere Programme und Rechner doch relativ gering ist in vielen Sachen, dann könnten wir direkt alle zu machen.
naja stine, da geb ich dir grundsätzlich schon recht, aber wenn ich eine rahmengebühr habe muss ich neben der schwierigkeit, der bedeutung der angelegenheit nunmal auch den umfang der tätigkeit mit einfließen lassen.

wenn ihr euch ein loch in den bauch freut, dass ihr für die bearbeitung einer durchschnittlichen verkehrsunfallsache eine 1,3 gebühr zugesprochen bekommen, in der der arbeitsaufwand geschätzte 500 % höher ist, könnt ihr doch für EIN schreiben (das forumularmäßig erstellt wird) nicht ernsthaft die selbe gebühr ansetzen und erwarten, dass die auch übernommen wird....

der gesetzgeber hätte sich keinen gebührenrahmen ausdenken müssen, wenn doch alle für alles ne 1,3 gebühr nehmen :wink:
Antworten