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ArbR - zwei Angelegenheiten?

Verfasst: 04.03.2008, 22:55
von Lahmi
Folgender Fall:

Wir haben für Mandant das Arbeitsverhältnis gekündigt, weil Lohn nicht bezahlt wurde.

Dann haben wir Klage eingereicht, auf Zahlung des ausstehenden Lohnes und Herausgabe/Erstellung der Arbeitspapiere.

Kann ich die Kündigung gesondert abrechnen, oder muss man das so sehen, dass sich die Klage wg. Arbeitsentgelt an die Kündigung anschließt?

Verfasst: 04.03.2008, 23:24
von Hello
Die Kündigung ist außergerichtlich gesondert abzurechnen und dann die Lohnklage gerichtlich ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr. Es sind ja zwei verschiedene Gegenstände.

Verfasst: 05.03.2008, 07:14
von Janin
:zustimm ... aber warum habt ihr für euren mandanten gekündigt?? nur weil er keinen lohn bekommen hat. ihr habt ihn aber darüber aufgeklärt, dass er jetzt beim arbeitsamt eine drei-monatige-sperrfrist bekommt.

Verfasst: 05.03.2008, 12:05
von Lahmi
Ja. Ziemliches Durcheinander mit Insolvenzverwalter, Rechtsnachfolger etc.


:thx !!!!!