ArbR - zwei Angelegenheiten?
Verfasst: 04.03.2008, 22:55
Folgender Fall:
Wir haben für Mandant das Arbeitsverhältnis gekündigt, weil Lohn nicht bezahlt wurde.
Dann haben wir Klage eingereicht, auf Zahlung des ausstehenden Lohnes und Herausgabe/Erstellung der Arbeitspapiere.
Kann ich die Kündigung gesondert abrechnen, oder muss man das so sehen, dass sich die Klage wg. Arbeitsentgelt an die Kündigung anschließt?
Wir haben für Mandant das Arbeitsverhältnis gekündigt, weil Lohn nicht bezahlt wurde.
Dann haben wir Klage eingereicht, auf Zahlung des ausstehenden Lohnes und Herausgabe/Erstellung der Arbeitspapiere.
Kann ich die Kündigung gesondert abrechnen, oder muss man das so sehen, dass sich die Klage wg. Arbeitsentgelt an die Kündigung anschließt?