Kostenfestsetzung Gerichtskosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
streifenhörnchen81
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: bei Düsseldorf

#1

04.03.2008, 15:44

Hallo zusammen,

ich soll einen KfA, bzw. Kostenausgleichungsantrag machen.


Mein Problem hierbei ist, dass laut Vergleich die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches gegeneinander aufgehoben worden sind.


Mein Chef ist aber nun der Meinung, dass wir trotzdem Gerichtsvollzieherkosten festsetzen lassen können. Diese resultieren aus einer Zustellung einer einstweiligen Verfügung in dem Verfahren durch den GV.


Hat mein Chef recht?Und muss ich die Kosten als Beweis für das Gericht dem KfA beifügen?
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#2

04.03.2008, 15:49

Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, trägt jeder seine Gebühren selbst und die Gerichtskosten werden geteilt
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
streifenhörnchen81
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: bei Düsseldorf

#3

04.03.2008, 15:52

Das heißt ich kann einen Kostenausgleichungsantrag über die Gerichtsvollzieherkosten stellen?Muß ich den Beleg denn als Beweis beifügen?
StineP

#4

04.03.2008, 15:53

Nein, kannst du nicht.

Jeder trägt seine Kosten. Euer Mandant trägt also die Kosten des GV!
Benutzeravatar
blackcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 865
Registriert: 23.10.2006, 16:05
Wohnort: Niedersachsen

#5

04.03.2008, 15:54

GVZ-Kosten können doch generell nicht im KfA festgesetzt werden.
Das geht doch nur für Gerichts- und RA-Kosten!
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#6

04.03.2008, 15:55

Muss Stine zustimmen: Die Kosten für die Zustellung des GVZ muss Euer Mandant tragen. Es sei denn, ihr habt in diesem Verfahren noch Gerichtskosten gezahlt. Die werden dann geteilt.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
streifenhörnchen81
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: bei Düsseldorf

#7

04.03.2008, 16:00

Hab ich mir fast gedacht. Aber mein Chef meint GVZ-Kosten können natürlich per KAA geltend gemacht werden.Was für eine Frage
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#8

04.03.2008, 16:02

Na dann soll er es doch selber machen - wird ja sehen, was er davon hat...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
streifenhörnchen81
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: bei Düsseldorf

#9

04.03.2008, 16:03

werd ich ihm sagen :D Danke
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#10

04.03.2008, 16:05

Bitte, bitte.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Antworten