Hallo zusammen,
ich soll einen KfA, bzw. Kostenausgleichungsantrag machen.
Mein Problem hierbei ist, dass laut Vergleich die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches gegeneinander aufgehoben worden sind.
Mein Chef ist aber nun der Meinung, dass wir trotzdem Gerichtsvollzieherkosten festsetzen lassen können. Diese resultieren aus einer Zustellung einer einstweiligen Verfügung in dem Verfahren durch den GV.
Hat mein Chef recht?Und muss ich die Kosten als Beweis für das Gericht dem KfA beifügen?
Kostenfestsetzung Gerichtskosten
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Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, trägt jeder seine Gebühren selbst und die Gerichtskosten werden geteilt
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Das heißt ich kann einen Kostenausgleichungsantrag über die Gerichtsvollzieherkosten stellen?Muß ich den Beleg denn als Beweis beifügen?
Nein, kannst du nicht.
Jeder trägt seine Kosten. Euer Mandant trägt also die Kosten des GV!
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Muss Stine zustimmen: Die Kosten für die Zustellung des GVZ muss Euer Mandant tragen. Es sei denn, ihr habt in diesem Verfahren noch Gerichtskosten gezahlt. Die werden dann geteilt.
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Hab ich mir fast gedacht. Aber mein Chef meint GVZ-Kosten können natürlich per KAA geltend gemacht werden.Was für eine Frage
Na dann soll er es doch selber machen - wird ja sehen, was er davon hat...
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werd ich ihm sagen Danke
Bitte, bitte.
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