widerspruch gegen Rentenbescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Yesim
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#1

27.02.2008, 12:45

Da wir so einen Fall noch nicht hatten, bin ich mir bei der Gebühr ziemlich unsicher und hoffe das mir einer von Euch helfen kann:

Wir haben für unseren Mdt gegen einen Rentenbescheid Widerspruch eingelegt und diesen begründet. Wie hoch ist die Verfahrensgebühr weis das einer von Euch?
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Monte
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#2

27.02.2008, 12:48

die Mittelgebühr beträgt 240,00 € gem. Nr. 2400 VV RVG,allerdings nur,wenn keine Erledigung (also Abhilfe) erfolgt ist.

Dann noch die 7001/7002 drauf,fertig.

Mit Erledigung noch die Erledigungsgebühr draufrechenen.
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schneewittchen1984
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#3

27.02.2008, 12:54

:zustimm
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Yesim
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#4

27.02.2008, 12:55

Die 2400 ist doch die Geschäftsgebühr wieso soll ich denn die Geschäftsgebühr nehmen?
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schneewittchen1984
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#5

27.02.2008, 12:57

falsch: die 2300 ist die geschäftsgebühr

die 2400 ist die geschäftsgebühr in sozialrechtlichen angelegenheiten und darum handelt es sich hier!
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