RVG Anrechnung - außergerichtlich, MB, streitiges Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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heicla
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#1

28.02.2008, 16:04

Hallo zusammen,

ich habe hier ein kleines Problem und komm nicht weiter mit der Anrechnungsproblematik.

Zunächst haben wir die Gegenseite außergerichtlich auf Zahlung von ca. € 50.000. Daraufhin wurde ein Teilbetrag geleistet.

Da zunächst noch ein Restbetrag von ca. 3.500 offen war, haben wir MB beantragt mitsamt Verfahrenskosten in Höhe von € 689,90. Gegen den MB wurde Widerspruch eingelegt und das Verfahren ist ins streitige Verfahren übergegangen. Dort wurde aber nur noch ein Betrag von ca. € 3.000 geltend gemacht. Der Rechtsstreit ist zwischenzeitlich durch VU erledigt.

Da die Akte während des Verfahrens an ein anderes Dezernat in der Kanzlei übergeben wurde, wurde versehentlich der KfB falsch beantragt und zwar nur in Höhe eines Betrages von € 791,31 (vielleicht auch etwas weniger, ich habe die Akte leider gerade nicht vorliegend).

Nun soll ich prüfen, ob noch was festgesetzt werden kann und in welcher Höhe.

Ich sitze gerade sowas von auf dem Schlauch und wäre für jede Anregung un Hilfe dankbar. :oops:
StineP

#2

28.02.2008, 19:48

Abrechnung sieht ja wie folgt aus:

1,3 GG aus 50.000 €
Auslagen

1,0 Verfahrensgebühr MB Wert: 3500
- 0,65 GG (wert 3500)
Auslagen
GK

1,3 VG aus 3000
- 1,0 VG (MB) aus 3000
0,5 TG aus 3000
Auslagen
GK

Willst du festsetzen lassen oder ne Abschlussrechnung machen?

Für die FEstsetzung ist zu prüfen, ob die GG in der Klage geltend gemacht wurde. Wenn nicht, dann sieht die Abrechnung für den Kfa so aus:

1,0 Verfahrensgebühr MB Wert: 3500
Auslagen
GK

1,3 VG aus 3000
- 1,0 VG (MB) aus 3000
0,5 TG aus 3000
Auslagen
GK

Wenn die GG eingeklagt wurde (in voller Höhe), dann Abrechnung wie oben ab 1,0 VG
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heicla
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#3

28.02.2008, 19:59

Das ist nicht mein Problem, soweit ist es einfach, mein Problem sind die 689,-- €, die im Rahmen des VU von den außergerichtichen schon ausgeurteilt sind.
StineP

#4

28.02.2008, 20:21

Kann das sein, dass das ne 0,65 GG + Auslagen aus nem Wert von 50.000 sind?
Kimmy

#5

28.02.2008, 20:55

ja, das muss 1/2 GG sein. Dann kommt die Anrechnung der GG in der Abrechnung nicht zum tragen. Einfach so abrechnen, wie Stine das gemacht hat nur die GG nicht abziehen bei der Berechnung der 1,0 VG für den MB.
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