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Verfasst: 27.02.2008, 23:30
von Gast
... um es mal konkret zu machen: § 42 Abs. 4 GKG (Einstieg über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit kann auch ein Gerichtsverfahren sein...). Wie die Kollegin schon ausführte, es ist das Jahreseinkommen, also mit sämtlichen Gratifikationen, zu ermitteln, und hiervon den auf ein Vierteljahr entfallenden Zeitraum.... :)

Verfasst: 28.02.2008, 19:38
von Sonne
Und das wird auch von Gerichten berücksichtigt? Also ich habe Fälle, wo Gratifikationen ausgezahlt werden - aber kein muss - und das Gericht setzt den Wert nur mit 3 Gehältern fest.

Verfasst: 28.02.2008, 21:00
von Kimmy
Das Gericht setzt meistens nur 3 Gehälter fest. Da muss der RA das Gericht z.B. im Termin einfach mal darauf hinweisen, wie er denn gerne SW festgesetzt haben möchte. Es handelt sich ja um eine gesetzliche Vorschrift.