Seite 1 von 2

Gegenstandswert bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses??

Verfasst: 26.02.2008, 10:54
von Ninja
Hallo! Kann mir jemand sagen wie sich der Gegenstandswert bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechnet? Glaube 3 Monate, bin mir aber nicht sicher...

Danke!!

Verfasst: 26.02.2008, 10:55
von Monte
Richtig.letzter Bruttomonatslohn x 3

Verfasst: 26.02.2008, 10:58
von Smilie
:zustimm Monte.

Verfasst: 26.02.2008, 11:00
von Bärchen
:dafuer

Verfasst: 26.02.2008, 11:00
von Monte
Gern geschehen.

Verfasst: 26.02.2008, 11:00
von Sassi
§ 42 Abs. 4 GKG

Verfasst: 26.02.2008, 11:03
von Monte
Sorry?Hab da zwar grad nciht in den Paragraphen geuckt,aber was hat das GKG mit dem Gegenstandswert zu tun?Außer dass du da die Höhe der Gerichtskosten entsprechend dem Streitwert sehen kannst?

Verfasst: 26.02.2008, 11:10
von lillysss
Richtig, dreifaches Monatsbrutto, § 12 Abs. 7 ArbGG.

Allerdings muss man auch Zulagen und Gratifikationen berücksichtigen, die Rechtsprechung besagt, dass das "durchschnittliche dreifache Monatsbrutto" anzusetzen ist.

Wenn der Mandant also Weihnachtsgeld und somit 13 Gehälter pro Jahr kriegt, muss man Monatsbrutto x 13 : 12 rechnen.

Verfasst: 26.02.2008, 11:13
von Monte
Ja gut.Von der Tatsache war ich mal ausgegangen bzw. hatte ich vorausgesetzt.

Verfasst: 26.02.2008, 12:31
von lillysss
Hab ich mir schon gedacht, aber sicher ist sicher - bei uns im Kurs waren alle wild am notieren, als der Dozent das sagte, das scheint also nicht so ne weit verbreitete Information zu sein :D