Gegenstandswert bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses??
... um es mal konkret zu machen: § 42 Abs. 4 GKG (Einstieg über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit kann auch ein Gerichtsverfahren sein...). Wie die Kollegin schon ausführte, es ist das Jahreseinkommen, also mit sämtlichen Gratifikationen, zu ermitteln, und hiervon den auf ein Vierteljahr entfallenden Zeitraum....
Das Gericht setzt meistens nur 3 Gehälter fest. Da muss der RA das Gericht z.B. im Termin einfach mal darauf hinweisen, wie er denn gerne SW festgesetzt haben möchte. Es handelt sich ja um eine gesetzliche Vorschrift.