Gegenstandswert ArbR

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ole.jacob
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#1

03.07.2006, 16:06

Habe ein Problem...

Mandant hat zwei Abmahnungen erhalten. Gegen beide sind wir mit dem Arbeitgeber in Kontakt getreten.

Das Mandat ist nun beendet.

Was ist denn jetzt mein Gegenstandswert bei der Abrechnung. Normal würde ich sagen, das dreifache Monatsbruttoeinkommen. Sind aber zwei Abmahnungen, jetzt also der sechsfache?
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Schnecke
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#2

03.07.2006, 16:32

Bei mehreren Abmahnungen wird für jede Abmahnung ein Monatsgehalt angesetzt (LAG Hamm 5.7.1984)

Die Angabe ist schon etwas älter, ich hoffe Dir geholfen zu haben.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
ole.jacob
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#3

03.07.2006, 16:49

Danke, hab die Sache jetzt erstmal dem Chef gegeben. Da haben wir noch andere Sachen für den Mandanten gemacht. Er wollte noch mal gucken.

Also Fall - vorerst - erledigt.

Danke trotzdem :blumen
Wir lassen uns nicht hetzen. Wir sind bei der Arbeit und nicht auf der Flucht!

Lieben Gruß
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