HILFE!!! Abrechnung gegenüber der Agentur für Arbeit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
NiTa
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#11

21.02.2008, 11:09

Die Agentur für Arbeit hat widerstandslos die Erledigungsgebühr gezahlt. In einer anderen Sache haben wir sie auch abgerechnet, Zahlung ist aber bisher noch nicht erfolgt.
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
Suza
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#12

21.02.2008, 11:21

Also meinst du das ich das mit der Erledigungsgebühr einfach probieren soll, oder?
NiTa
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#13

21.02.2008, 11:41

Ja, probier es.
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Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
Suza
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#14

21.02.2008, 11:48

Ok danke :-)
JuddelB
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#15

21.02.2008, 11:55

Ach du Schreck - aber der Höhe nach müßte es stimmen - sagt Chef jedenfalls. Unseren Updates kann man aber wie's scheint auch nicht trauen - da steht's auch noch falsch drin. Das muss ich dann wohl mal dringend ändern.
Sorry nochmals
JuddelB
kiki39
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#16

15.12.2016, 20:10

Erledigungsgebühr 1005 RVG wurde uns gestrichen von der Arbeitsagentur.
Wir hatten Widerspruch bzgl. Übergangsgeld eingelegt und es kam zum positiven Bescheid, d. h. Abhilfe.
Hat hier jemand eine Idee, wie der Anspruch begründet werden kann? Vielen Dank.
Jeffersonfm
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#17

15.12.2016, 21:56

Hallo, es kommt hier wohl darauf an, ob der Rechtsanwalt erledigungsgerichtet mitgewirkt hat. Er muss mehr als den Widerspruch eingelegt und begründet haben, wie z. B. ein neues Beweismittel einreichen. Guck doch mal nach, was bei euch da gemacht wurde. Oft wird es so sein, dass die Erledigungsgebühr verdient wurde.
Hier ist noch ein hilfreiches Urteil dazu: https://openjur.de/u/169834.html
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