Genau, es sind zwei Verfahren I. Instanz gelaufen, in beiden Urteile und Berufungseinlegung. Dann wurden die Verfahren verbunden.
Abgerechnet wurde für beide Verfahren jeweils Mittelgebühren
I. Instanz
GG, Nr. 4100
VG, Nr. 4106
TG, Nr. 4108
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Abrechnung Strafrecht/Verbindung mehrerer Anklagen
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Und die wurden auch festgesetzt? Oder nur für ein Verfahren? Wenn es in I. Instanz noch gar keinen Verbund gab, dann sind die Kosten natürlich jeweils gesondert abzurechnen. Ich verstehe nur nicht, wie man da überhaupt auf ein Verbundverfahren kommen kann, wenn die Verbindung doch erst nach Berufungseinlegung erfolgt ist.
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In der Pflichtverteidigung gibt es keine Mittelgebühren, sondern Festgebühren, die unterhalb der Mittelgebühr liegen.Neffi hat geschrieben:Abgerechnet wurde für beide Verfahren jeweils Mittelgebühren
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stimmt in der Hektik gestern nicht beachtet. es sind aber tatsächlich die Pflichtverteidigergebühren abgerechnet worden.
Für das eine Verfahren wurden die Gebühren festgesetzt, da ich hier neben der I. Instanz auch das Berufungsverfahren in einem KfA abgerechnet habe. Für das zweite Verfahren habe ich eine Monierung bekommen, daher noch nicht festgesetzt.
Ich schreibe nochmal das Amtsgericht an, mal sehen, was die dann tun.
Wahrscheinlich ist es klüger, in meinem Fall für jede Instanz dann einen eigenen Festsetzungsantrag zu machen...
Für das eine Verfahren wurden die Gebühren festgesetzt, da ich hier neben der I. Instanz auch das Berufungsverfahren in einem KfA abgerechnet habe. Für das zweite Verfahren habe ich eine Monierung bekommen, daher noch nicht festgesetzt.
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Das sowieso. Am besten unmittelbar nach Urteilsverkündung. Die 5 Wochen bis zum schriftlichen Urteil I. Instanz z.b. sind ein guter Zeitraum. Danach geht die Akte zum Rechtsmittelgericht und ist erstmal weg.
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leider habe ich da keinen Einfluss, wann ich die Akten erhalte, da ich keine normale Sachberabeiterin mehr bin. Ich soll für eine Kanzlei mit mehreren Anwälten abrechnen und kriege immer nur die Akten bei Abschluss des gesamten Rechtsstreits übergeben. da müssten wir dann mal an der internen Abrechnungsregelung arbeiten...
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Naja, eigentlich hast Du auch alles richtig gemacht. Doof ist in Deinem Fall nur, wenn die I. Instanzen bei unterschiedlichen Abteilungen gelaufen sind. Dann müssten die verbundenen Akten für die Kostenfestsetzung wieder getrennt werden. Ansonsten muss es eigentlich egal sein, ob Du Deine Abrechnung nun in einem Schreiben lieferst oder getrennt nach Verfahren.