Gebührenkürzung durch Staatskasse im OWI-Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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r.benthin

#1

23.06.2011, 10:34

Hilfe! Die Staatskasse kürzt mir die Gebühren willkürlich. Die Grundgebühr um 37,65 % und die überigen um 42,23 %. Der Rechtspfleger kann doch den Aufwand, den wir hatten gar nicht beurteilen. Wer hat ERfahrung und wie kann ich mich wehren. :thx Liebe Grüße
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#2

23.06.2011, 10:37

Mit welcher Begründung wurde denn gekürzt?

Du kannst hier nur über die Kriterien des § 14 argumentieren.
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#3

23.06.2011, 10:37

Ah, Du hast es also geschafft, den neuen Thread zu erstellen. Es gibt hier schon einige Beiträge zu Deinem Thema, deshalb würde ich Dir zuallererst die Suchfunktion empfehlen. Außerdem hat Burhoff gerade eine Zusammenfassung zum § 14 veröffentlicht, zu finden auf burhoff.de, die ist für Dich sicher auch hilfreich.
r.benthin

#4

23.06.2011, 10:48

Danke für die Hilfe, wir haben dem Gericht gegneüber genau geschildert, wie umfangreich die Angelegenheit hier war, kein Einsehen. Der KFB wurde mit den genannten Kürzungen erlassen. Aber erst mal Danke ich werde weiter suchen.
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#5

23.06.2011, 10:49

Tja, Rechtsmittel und so weit wie möglich durchfechten. Mehr als argumentieren kannst Du halt nicht.
r.benthin

#6

23.06.2011, 13:13

Danke für den Tipp mit burhoff. de. Das hat mir schon sehr weiter geholfen. :thx :lol:
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#7

29.06.2011, 10:30

Ich habe gegen die Stadt Bielefeld gekämpft und gewonnen :huepf
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#8

29.06.2011, 10:37

Glückwunsch Sanny. :blumen

Manchmal lohnt es sich schon, wenn man hartnäckig bleibt. :mrgreen:
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#9

29.06.2011, 10:47

Stimmt, mein Antrag war vom 20.04.2010 :mrgreen:
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