Seite 1 von 2

Gebühr ZV - eidesstattliche Versicherung

Verfasst: 15.01.2008, 14:45
von Gast
Hallöchen,

Sachverhalt: PKH für ZV bewilligt; ZV-Auftrag i.V.m. Anschluss-EV gestellt. GVZ war bei Schuldner: dieser hat in 2006 EV abgegeben. GVZ hat Titel + Unterlagen an zuständiges AG wg. Erteilung Abschrift Vermögensverzeichnis übersandt.

Frage: Kann ich die EV-Gebühr abrechnen???? Ich meine nein, bin mir aber nicht ganz sicher.

DANKE vorab!

Verfasst: 15.01.2008, 14:50
von Silwyna
Wir rechnen die immer ab, da hat es bisher auch nie Probleme gegeben. Du hast den Antrag ja gestellt, also hattest du auch die Arbeit (auch wenn es vielleicht nur ein Mausklick mehr ist wegen ZV-Antrag *g*).

Verfasst: 15.01.2008, 14:57
von _steffi_
:zustimm
EV Gebühr entsteht schon bei Antrag

LG
Steffi

Verfasst: 15.01.2008, 14:59
von petramaus
Ja, EV-Gebühr ist angefallen. :zustimm

Verfasst: 15.01.2008, 18:42
von Bino
:zustimm

Verfasst: 15.01.2008, 22:09
von monk
Ich rechne die Gebühr ebenfalls ab und es hat auch bei uns noch nie Probleme gegeben.

Verfasst: 15.01.2008, 22:18
von Jupp03/11
und dieses sollte verboten werden, weil eine Anwaltspflicht, nämlich die vorherige Ermittlung, nicht erfüllt ist.

Verfasst: 16.01.2008, 08:09
von _steffi_
aber Gesetz ist Gesetz.

Gerold/ Schmidt VV 3309 Rn 66

Verfasst: 20.01.2008, 16:16
von Gast
Hallo!

also mit den Gebühren für den Antrag zur Abgabe der eidesstattlichen Versicheurng ist es so, dass die Gebühr nur anfällt, wenn der Schuldner tatsächlich auf den eigenen Antrag hin die EV abgibt und wenn man den Antrag auf Abgabe der EV stellt und der Schuldner die EV innerhalb der letzten 3 Jahre schon geleistet hat und man daraufhin eine Ablichtung des Vermögensverzeichnisses erhält. Wenn man allerdings nur einen Antrag auf Erteilung einer Ablichtung des Vermögensverzeichnisses beim Vollstreckungsgericht stellt, dann fällt die 0,3 Gebühr nicht an.

Verfasst: 20.01.2008, 16:26
von India
kb_bauer, :respekt