Gebühr ZV - eidesstattliche Versicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Putt_Putt
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#12

29.06.2011, 10:30

hey..hab folgende frage:
der titel wurde schuldner zugestellt..zv war nicht machbar, da schuldner nicht angetroffen worden ist...ev-termin wurde anberaumt...jetzt kam beim gvz der brief zurück, schuldner unbekannt verzogen...fällt die EV-Gebühr hier an?? auch wenn der Schuldner sie nicht abgegeben hat?

:thx
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sunny84
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#13

29.06.2011, 10:37

Ja, die Gebühr ensteht, sobald der Termin zur Abgabe der EV anberaumt wurde.
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#14

29.06.2011, 10:38

okay danke:)
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