DRINGEND!! SW-Festsetzung Einstweiliger Verfügung im Umgang

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

11.01.2008, 09:04

Hallo!

Soll heute in einer Einstweiligen Verfügung im Umgangsverfahren Streitwertfestsetzung beantragen. Bin aber der Meinung dass das nicht notwendig ist weil in § 24 RVG festgelegt ist, dass der Streitwert bei Einstweiligen Verfügungen in Familiensachen 500,00 € ist. Muss ich den Streitwert trotzdem festsetzen lassen, obwohl es die Vorschrift im RVG gibt??

Erbitte schnelle Antwort, da meine Chefin schon nervt wann ich das endlich fertig mache...

DANKE
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icerose
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#2

11.01.2008, 10:11

Wenn Deine Chefin soviel Zeit hat, um auf die Festsetzung zu warten, dann kannst du das beantragen, scheint mir aber Blödsinn zu sein.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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