Hilfe..Stehe voll aufm Schlauch - RVG Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

10.01.2008, 08:18

Also wir haben mit Mahnbescheid eine Forderung geltend gemacht. Der Gegenr hat gegen den MB widerspruch eingelegt. Wir haben dann die Klage begründet und der Schuldner hat sich nicht rechtzeitig bestellt, sodass im schriftlichen Vorverfahren ein VU ergangen ist. Jetzt meine Frage:

Wir rechne ich ab??

0,5 für Mahnbescheid und Widerspruch
0,5 für VU

oder bekomme ich noch eine Verfahrensgebühr von 1,3 für die Klagebegründung??

LG
Janin

#2

10.01.2008, 08:20

du rechnest eine 0,5 gebühr, 1,3 verfahrensgebühr (die 0,5 gebühr für mb fällt weg, aber die auslagenpauschale bleibt bestehen) und ne 0,5 terminsgebühr.
QueenMum

#3

10.01.2008, 08:34

1,0 Gebühr 3305
PTE 7002

1,3 Gebühr 3100
./. 1,0 Gebühr 3305
0,5 Gebühr 3105
PTE 7002
ggf. USt 7008

und fertig ist die laube *g
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icerose
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#4

10.01.2008, 09:15

:zustimm QueenMum.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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