Reisekosten auch bei Terminen mit Mandanten/Bespr. mit GS?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

09.01.2008, 17:01

Hallo zusammen!

Ich glaube, ich mache es mir wieder komplizierter als es ist. Aber je länger ich darüber nachdenke, desto verwirrter werde ich.

Ich muss eine Angelegenheit abrechnen, in der die Besprechungstermine fast immer bei dem Mandanten stattgefunden haben. Ich hatte überlegt, ob ich dafür auch Reisekosten abrechnen kann, bin aber zu dem Schluss gekommen, dass das nicht in Ordnung ist, weil der Mandant nicht bettlägerig o. ä. ist und die RSV wahrscheinlich argumentieren würde, dass der Mdt. ohne weiteres hätte zu uns kommen können. Der Mdt. wohnt ca. 36 km weit weg von unserer Kanzlei (andere Gemeinde). Dann war da aber noch ein gemeinsamer Termin mit der GS, bei denen im Hause. Quasi Nachbar von unserem Mdt. Dafür wollte ich jetzt eigentlich Reisekosten nehmen, bin mir aber jetzt wieder nicht sicher. Ich lese überall nur Geschäftsreise. Aber wie definiert man Geschäftsreise? Ich kann doch nicht für jeden Besprechungstermin mit dem Mandanten Reisekosten abrechnen. Achso das ganze ist außergerichtlich. Gerichtliches Verfahren folgte zwar, wird aber für sich abgerechnet. Oder kann ich gar keine Reisekosten abrechnen und muss dafür den Rahmen erhöhen??

Ich blick nicht mehr durch...

Schonmal vielen Dank für Eure Hilfe!

LG Jasmin
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Curry
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#2

09.01.2008, 17:05

Also wir berechnen das gegenüber dem Mandanten. Von der RS wirst du das aber sicher nicht erstattet bekommen.
Curry

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JonesJess
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#3

09.01.2008, 17:06

Handelt es sich bei dem gemeinsamen Termin mit der GS um einen "Ortstermin"? Dann kannst Du den auf alle Fälle abrechnen. Die anderen Kosten für die Fahrt zum Mdt. kannst Du nur gegenüber dem Mdt. geltend machen; wie Du schon sagtest, er hätte auch zu euch kommen können.
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butterflybabe
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#4

09.01.2008, 19:16

Wir rechnen das auch immer ab, zahlt RS nicht, muss der Mdt diese tragen.

bei einer evtl. Kostenfestsetzung oder Erstattungsansprüch gegenüber dem gegner wirst du diese Kosten jedoch nicht durchbringen.
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#5

09.01.2008, 19:24

Hallo,

ich schließe mich an: du solltest unbedingt beim Mdt. abrechnen. Die RSV wird die Reisekosten keinesfalls übernehmen.

Sollte der Mdt. nach Erhalt der Rechg. meckern wollen, kannst du ihm entgegnen, daß es ihm frei stand, zumindest zu den Besprechungsterminen in die Kanzlei zu kommen. Sobald jedoch dem Anwalt Auslagen (hier: Reisekosten) entstehen, müssen diese auch ausgeglichen werden.

Übrigens: meine Chefs würden mir -glaub´ ich- die Ohren mächtig langziehen, wenn ich überhaupt nur fragen würde, ob ich Reisekosten für den Besprechungstermin im Haus/Büro des Mdt. wirklich abrechnen soll... :lolaway Da gibt´s echt gar keine Diskussion...

... ist das bei euch wohl nicht generell so?

Liebe Grüße
Kimmy

#6

09.01.2008, 20:36

ebenfalls :zustimm
Reisekosten im Allgemeinen werden von der RSV aufgrund vertraglicher Vereinbarung nicht übernommen. Wenn dann der Mdt. möchte, dass RA zu ihm ins Haus kommt, muss diese erbrachte Leistung auch bezahlt werden. Also: Reisekosten, Abwesenheitsgeld definitiv abrechnen.
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#7

09.01.2008, 21:02

Mir ist übrigens noch was eingefallen:

Falls du dich nicht richtig wohl fühlst bei der Rk-Abrechnung gg´über dem Mandanten (weil ihr das z.B. üblicherweise nicht so macht), hast du ja selbst schon geschrieben, daß evtl. der Gebührenrahmen der Geschäftsgebühr erhöht werden könnte.

Wir hatten in unserer Kanzlei nämlich schon unzählige Diskussionen über einen der schönen Quotienten "Persönlichkeitsstruktur des Mandanten" :D

... soll eigentlich nur heißen: klaro kannst du den Gebührenrahmen erhöhen u. dies z.B. mit der Persönlichkeitsstruktur des Mdt. begründen (weil dieser sich u.a. "weigert", zu euch in die Kanzlei zu kommen). Allerdings hält sowas eine Rechnung nicht gerade besonders transparent... Auf der sicheren Seite fährst du, wenn du wirklich die tatsächlich angefallenen Auslagen (=Reisekosten/Abw.-geld) abrechnest.

Über eine Erhöhung des Gebührenrahmens könntest du ja nachdenken, wenn dir diese Rk-Abrechnung echte Bauchschmerzen bereitet - kommt vielleicht auch immer auf den Mdt. an und welche Rechnungen er bisher von euch "gewohnt" war....?

Hoffe, ich konnte dir bissel helfen... :?

LG & schönen Abend noch
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Pepsi
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#8

10.01.2008, 07:55

was steht denn in der Kostendeckungszusage drin, da steht ja drin, wenn die keine Reisekosten zahlen
Gast

#9

10.01.2008, 09:02

Guten Morgen!

Also vielen Dank für Eure vielen Antworten.

Gegenüber dem Mandanten werd ich das auf keinen Fall abrechnen...die sind befreundet. :D Mir ging es jetzt hauptsächlich um den Termin mit der Gegenseite. Dort sollte eine Einigung versucht werden...ein Ortstermin war es nicht. In der Kostendeckungszusage stand dieser obligatorische Satz mit den Reisekosten nicht drin. Ich glaub ich werd einfach anrufen und fragen. Dann spar ich mir den Ärger hinterher.

Mal schaun...

LG Jasmin
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#10

10.01.2008, 09:08

frau-o-frau hat geschrieben:Übrigens: meine Chefs würden mir -glaub´ ich- die Ohren mächtig langziehen, wenn ich überhaupt nur fragen würde, ob ich Reisekosten für den Besprechungstermin im Haus/Büro des Mdt. wirklich abrechnen soll... :lolaway Da gibt´s echt gar keine Diskussion...

... ist das bei euch wohl nicht generell so?
Also wir rechnen nicht grundsätzlich die Reisekosten beim Mandanten ab, bei einigen schon. Bei denen, wo wir nach Zeit abrechnen sind zwar auch Reisekosten vereinbart, die rechnen wir aber wiederum nie ab.
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