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Vollstreckungsandrohung = Vollstreckungshandlung?

Verfasst: 14.06.2006, 12:25
von dundine
Tach zusammen, habe mal wieder eine Frage:

Es liegt ein Teil-Anerkenntnis und Teil-Endurteil vor. Die gegnerische RAin hat jetzt an unseren Mandanten ein Schreiben geschickt, wo eine Vollstreckungsandrohung ausgesprochen wird. Gleichzeitig erhebt die RAin für diese Androhung bereits eine 0,3 Gebühr gem. Nr. 3309 VV RVG.

Nun meine Frage: Ist die Gebühr in dem Fall der reinen Androhung wirklich enstanden? Weil da könnte ich künftig den Gegenseiten allein bei den Zahlungsaufforderungen aus z.B. KFBs schon eine zusätliche 0,3-Gebühr auferlegen.

Wie handhabt Ihr das so?

Verfasst: 14.06.2006, 12:51
von evelyn m.
das kannst du, ja (und die gegenseite im beschriebenen fall auch), sofern die vollstreckungsvoraussetzungen zum zeitpunkt der erstellung der androhung vorliegen (z.b. vorlage der vollstreckbaren ausfertigung, beim kfb ablauf der 2-wochen-frist etc.). sonst nicht.

Verfasst: 14.06.2006, 13:58
von Andreas
Das finde ich allerdings Abzocke, daher wird diese Gebühr bei uns nicht berechnet. Ich habe in den letzten sechs Jahren genau eine einzige Kanzlei erlebt, die das (vor wenigen Wochen) mal gemacht hat.

Verfasst: 14.06.2006, 14:07
von Claudia
Wie schon gesagt, kann die Gebühr verlangt werden, wenn die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen.

Allerdings kann diese Forderung erfahrungsgemäß erfolgreich zurückgewiesen werden, wenn die Gegenseite die Vollstreckungsandrohung schickt, ohne dass eine realistische Zeit vergangen ist, um den Forderungsausgleich vorzunehmen. D. h. wenn ich heute das Urteil bekomme und am gleichen Tag die Vollstreckungsandrohung an die Gegenseite mit Kosten ausschicke, kann ich die Kosten dafür eher nicht verlangen. Zwei Wochen sind allerdings ein realistischer Zeitraum. Wir fordern immer sofort auf ohne Kosten und wenn dann nix kommt, die Vollstreckungsandrohung mit Kosten.

So würde ich zumindest - je nach Lage der Dinge - mal gegenüber den gegnerischen Rechtsanwälten frech argumentieren.

Viele Grüße
Claudia

Verfasst: 14.06.2006, 14:28
von Bärchen
Hallöchen!

Die gegn. RAin kann die 0,3 Gebühr erheben. Diese ist allerdings auf die ZV-Gebühr für einen ZVA anzurechnen. Sprich, sollte euer Mandant die Forderung nicht bezahlen und die gegn. RAin macht einen ZV-Auftrag, dann darf Sie die dafür entstehende Gebühr nicht noch einmal berechnen. Allerdings ist es üblich, dass man, wenn man einen KfB oder Urteil oder was auch immer bekommen hat, erst einmal ganz normal die Gegenseite um Zahlung bittet. Wenn dass dann immer noch nicht geschehen ist, kann man halt eine Vollstreckungsandrohung verschicken. Das soll Zeit und Geld sparen.

Gruß Nina

Verfasst: 15.06.2006, 10:31
von wifey
Und wie sind da die Erfahrungswerte? Bringt eine Vollsdtreckungsandrohung überhaupt was?

(Ich kann es mir nicht vorstellen - wer zahlen will und nicht kann, meldet sich freiwillig, wer nicht zahlen will, den interessiert auch die Androhung der ZV nicht - oder?) :sturz

Verfasst: 15.06.2006, 14:52
von evelyn m.
wir machen äusserst selten solche androhungen, genau aus den von dir genannten gründen.

schuldner hat im vorfeld alles notwendige erhalten und weiss, dass er zahlen muss (und wenn er seine post nicht öffnet und es nicht weiss, wird auch die androhung auf gleiche weise verschwinden). :engel

Verfasst: 15.06.2006, 15:43
von Jara
Ich kenne auch keine Kanzlei, die diese Gebühr berechnet und finde sie auch ein wenig übertrieben.

Ich selber mache öfter solche Androhungen und zwar vor allem dann, wenn auf die Gegenseite anwaltlich vertreten ist direkt an die Anwälte. Dann stehen nochmal alle Angaben drin, Bankverbindung AZ etc. und wenn dann die Frist abgelaufen ist, vollstrecke ich direkt. Ob es jetzt allzuviel bringt, weiß ich nicht, erfahrungsgemäß zahlen die die nicht wollen eh nicht
Allerdings berechne ich keine Gebühr! :lol:

Verfasst: 15.06.2006, 18:36
von Pepsi
ich mache das auch eigentlich immer vorher, letztens hatte ich ne Sache, da hat der gegn. Anwalt das vergessen, der hat dann angerufen und sich entschuldigt und dann hat der Gegner ach prompt bezahlt. ich finde Mahnungen/Vollstreckungsandrohungen nicht schlimm, denn sie erinnern einen daran was zu bezahlen. richtig, wer nicht kann wird auch dann nicht zahlen, aber manchmal vergisst man ja auch einfach was.

neuerdings rechnen übrigens immer mehr Kanzleien das ab und deshalb mache ich es auch und weil wir nichts zu verschenken haben.