RVG Abrechnung Scheidung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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julesffm
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#1

07.10.2009, 21:55

Huhu ich habe mal eine Frage und hoffe mir kann einer weiter helfen

Ich muss eine Abrechnung machen

Anhängig waren:

Scheidung 10.000 und VA 1.0000

nicht anhängig und nur in einem Termin besprochen waren Unterhalt 3.000 Wohnung/Hausrat 4.000

Über Unterhalt und Wohnung/Hausrat wurde ein Vergleich geschlossen. Was muss ich nun alles abrechnen?

1,3 VG
0,8 VG
1,2 TG
1,0 Einigung
1,5 Einigung

und dann gem. § 15 III RVG Abrechnung

Was meint Ihr?
Sam29

#2

07.10.2009, 23:13

Ja, sehe ich auch so, aber schön bei den Werten aufpassen.
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#3

08.10.2009, 07:46

Hier ist der Vorstellungsfred (siehe Überschrift).
~ Grüßle ~
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#4

08.10.2009, 08:11

Verschoben ;)
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#5

08.10.2009, 09:06

Wenn nur über Unterhalt und Hausrat der Vergleich geschlossen wurde, die beide nicht anhängig waren, dann nur eine 1,5 EG nicht noch zusätzlich eine 1,0...

Also,

1,3 VG
0,8 VG
1,2 TG
1,5 EG

Und natürlich bei der Verfahrensgebühr § 15 III
julesffm
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#6

08.10.2009, 09:17

Iwie versteh ich das ganze nicht.... :?:

es wurde im Verfahren darüber doch diskutiert und eine Einigung geschlossen dann würde ich ne

1,0 aus 11.000
und
1,5 aus 7.000

und dann die Anrechnung § 15 III
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Adora Belle
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#7

08.10.2009, 10:41

Du bekommst die Einigungsgebühr nur für die Gegenstände, über die sich verglichen wurde. Deshalb brauchst Du auch keinen Abgleich, weil Unterhalt und Hausrat nicht anhängig waren.

(Über eine Scheidung kann man sich sowieso nicht einigen :wink: )
julesffm
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#8

08.10.2009, 10:46

Ok :-) und dann nehm ich die 1,5 EG da es nicht anhängig war aber bei Gerichtstermin verhandelt wurde
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