Abrechnung Strafanzeige

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Cocktail
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#1

14.06.2006, 11:37

Hallo und da habe ich auch schon mal wieder ein Frage.Abrechnungen sind nicht so meine Stärke, vorallem nicht im Strafverfahren ;)

Also folgender Sachverhalt, wir haben für eine Mandantin Strafanzeige gestellt und fertig. Verfahren wurde eingestellt!

Was kann ich denn jetzt bitte schön abrechnen?
frisch, fromm, fröhlich, frei ans Werk :engel2
Liebe Grüße aus München
Xandra
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#2

14.06.2006, 11:57

Nr. 4302 VV RVG ;-)

Verfahrensgebühr für die Einlegung eines Rechtsmittels mit Rahmen von 20,00 bis 250,00 €

Ich hoffe dies hilft weiter.

MfG
Sandra
Cocktail
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#3

14.06.2006, 12:00

also doch.ahnte ich es.danke, danke, danke für die bestätigung!

immer wieder nett
frisch, fromm, fröhlich, frei ans Werk :engel2
Liebe Grüße aus München
secret72

#4

14.11.2007, 11:49

Ich hänge meine Frage mal hier an:

Wir haben für unseren Mandanten Strafanzeige gestellt und gegen den Beschuldigten erging Strafbefehl.

Rechne ich dann auch (nur) nach 4302 ab?

Strafsachen haben wir nur alle Jubeljahre, von daher ....
StineP

#5

14.11.2007, 11:56

Ja - auch nur.... Ihr stellt ja nur den Antrag, wofür es eben diese Gebühr gibt...

Sofern Ihr nicht an einem Termin o.ä. teilgenommen habt, ist das alles, was ihr abrechnen könnt.
secret72

#6

14.11.2007, 11:58

Alles klar.

Danke :)
Gast

#7

14.11.2007, 16:09

ich nehm immer die MIttelgebühr
Tigra
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#8

14.11.2007, 16:11

gehört die strafanzeige eigtl. dann zum eigenen strafverfahren dazu und ist mit der geb. für das vorverfahren abgegolten, wenn da weitergemaacht wird? oder fällt die 4302 grundsätzlich für das erstellen einer strafanzeige an?
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StineP

#9

14.11.2007, 16:57

Bunny: Die nimmt man bei einer Strafanzeige sowieso.

Sway: die Gebühr ist eine Einzeltätigkeit... Auch so im RVG geregelt. Wenn du im Strafverfahren tätig bist und dann Strafanzeige stellst, dann würde die Gebühr für das Vorverfahren diese Anzeige bereits abgelten. Da man aber in der Regel abgetrennt vom Strafverfahren die Strafanzeige stellt und vorher meist außergerichtlich tätig war, gibt es diese Gebühr als Gebühr für EInzeltätigkeiten. Hoffe, du verstehst.
Tigra
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#10

14.11.2007, 17:07

verstanden :thx
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