Kindergeldzuschlag - welche Gebühren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mellimaus
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#1

18.12.2007, 13:19

Ich hab folgendes Problem:

Mandant war hier, seine Frau soll KIndergeldzuschlag an die Familienkasse zurückzahlen. Mein Chef weiß nun nicht, ob das nach Betragsrahmengebühren abgerechnet wird oder nach Streitwert. Ich weiß das leider auch nich, hab auch nichts gefunden - nur dass es sich danach richtet, ob in dem Verfahren Gerichtskosten entstehen würden.

Kann mir da jemand helfen - geh hier bald unter vor Arbeit und hab nur doofe Sachen :roll:

DANKE DANKE
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TeTee
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#2

18.12.2007, 17:48

Hallo Mellimaus,

ich rechne bei Kindergeldsachen oder Kindergeldrückforderungen immer nach Streitwert ab. Im Fall der Rückforderung ist der Streitwert auch einfach festzustellen :) - die Summe der Rückforderung.

Ich verstehe deine Frage bezogen auf die außergerichtliche Vertretung.

Und dann halt wie üblich:
GW ...
1,3 Gebühr Nr. 2300 VV/RVG (bzw. halt auch weniger, je nachdem, was der Chef sagt ;))
Auslagen Nr. 7002 VV/RVG
19% MwSt.
Summe

hth

Grüße
TeTee
Susan84
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#3

18.12.2007, 17:58

mach ich genau so auf arbeit wie TeTee. 1,3 GG aus dem GSW (Summe Rückforderung).
mellimaus
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#4

19.12.2007, 10:17

Danke euch zwei, also auch im gerichtlichen Verfahren ganz normal mit 1,3 VG usw?

Mein Chef sagt grad Kindergeld und Kindergeldzuschlag sind aber zwei unterschiedliche Sachen - woher soll man sowas nu wieder wissen...
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