Anrechnung Nr. 2300 VV auf Nr. 3101 1. VV?!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Marilyn82
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#11

08.04.2008, 08:27

Ok, so hab ichs auch gemacht. Danke euch beiden!
Sassi
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#12

08.04.2008, 08:30

:zustimm StineP
Liebe Grüße aus München
reno-82
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#13

08.10.2009, 12:22

Noch mal ne kurze Frage hierzu:

Wenn ich Klageauftrag habe und dann nochmal ein außergerichtliches Mahnschreiben verfasse, darf ich ja keine GG berechnen, weil ich den Klageauftrag schon habe. Wenn ich jetzt aber ne Kostenrechnung mitschicken will kann ich da ne 0,8 VG nach 3101 1 VV abrechnen? oder kann ich da gar nichts abrechnen?

Vielen Dank für eure Antworten.
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