Familienrecht - nicht rechtshängige Beträge
Verfasst: 11.12.2007, 12:40
Irgendwie bildet sich in meinem Kopf ein großes
Ich hab eine familienrechtliche Sache abzurechnen. Rechtshängig war nur die Scheidung. Es wurde aber im Termin der Versorgungsausgleich sowie die elterliche Sorge angesprochen. Geregelt wurde nichts..
Ich weiß nun nicht, ob ich hierfür die 0,8 VG gem. Nr. 3101 Abs. 2 RVG verlangen kann. Meine Kollegin meint nein.
Ich hab aber eine ältere Abrechnung, bei der auch nur die Scheidung rechtshängig war und im Termin eine Vereinbarung bzgl. VA, Zugewinn, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Hausrat und Ehewohnung geschlossen wurde. Hierfür haben wir die 0,8 Gebühr 3101 verlangt.
Wann kann ich nun in familienrechtlichen Angelegenheiten diese Gebühr verlangen?
Ich hab eine familienrechtliche Sache abzurechnen. Rechtshängig war nur die Scheidung. Es wurde aber im Termin der Versorgungsausgleich sowie die elterliche Sorge angesprochen. Geregelt wurde nichts..
Ich weiß nun nicht, ob ich hierfür die 0,8 VG gem. Nr. 3101 Abs. 2 RVG verlangen kann. Meine Kollegin meint nein.
Ich hab aber eine ältere Abrechnung, bei der auch nur die Scheidung rechtshängig war und im Termin eine Vereinbarung bzgl. VA, Zugewinn, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Hausrat und Ehewohnung geschlossen wurde. Hierfür haben wir die 0,8 Gebühr 3101 verlangt.
Wann kann ich nun in familienrechtlichen Angelegenheiten diese Gebühr verlangen?