jedes Mahnschreiben = ein gesonderter Auftrag??
Habe schon wieder ein Akte abzurechnen, bei der wir 2 Mahnschreiben gemacht haben. Ist jedes Mahnschreiben ein gesonderter Auftrag und wird somit gesondert abgerechnet. Weiß das jemand?
- Supersekretärin
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 304
- Registriert: 28.11.2007, 14:23
Ich würde auch sagen bei zwei verschiedenen Gegnern kann zweimal 1,3 GG abgerechtet werden. Aber bei zwei Schreiben gegen den selben Gegner nur einmal.
- schneeflocke
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1732
- Registriert: 25.11.2006, 16:59
- Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet
Solche Probleme beim Abrechnen kenn ich.
Deswegen überlege ich immer vorher, ob ich eine 2. Akte anlegen muss oder ob es sich um ein und denselben Vorgang handelt.
Ich glaube, man verschenkt manchmal einiges an Gebühren/Geld, weil man zu sorglos alles in eine Akte packt.
Aber wie gesagt, ohne nähere Infos, ist diese Frage nicht zu beantworten.
Deswegen überlege ich immer vorher, ob ich eine 2. Akte anlegen muss oder ob es sich um ein und denselben Vorgang handelt.
Ich glaube, man verschenkt manchmal einiges an Gebühren/Geld, weil man zu sorglos alles in eine Akte packt.
Aber wie gesagt, ohne nähere Infos, ist diese Frage nicht zu beantworten.
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2404
- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
Ich denke schon, dass es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt.
Ich hätte dies jetzt auch u. U. auch mit den Anrechnungsvorschriften gleichgestellt. Angerechnet wird ja eine Gebühr nur, wenn es sich um ein und denselben Gegner handelt.
Ich hätte dies jetzt auch u. U. auch mit den Anrechnungsvorschriften gleichgestellt. Angerechnet wird ja eine Gebühr nur, wenn es sich um ein und denselben Gegner handelt.
Der Sachverhalt ist zu ungenau, um die Frage beantworten zu können.
2 Mahnschreiben in einer Akte... leider reicht dies nicht aus, um weiter helfen zu können!
2 Mahnschreiben in einer Akte... leider reicht dies nicht aus, um weiter helfen zu können!
Es geht um ein und denselben Gegner. Der Gegner hatte Leibrente für August 2007 nicht bezahlt. Da haben wir ihn angemahnt 200 € zu zahlen. Die hat er dann auch bezahlt. Jetzt hat er für November 2007 300 € und für Dezember 2007 500 € nicht gezahlt. Jetzt wollen wir ihn wieder anmahnen, die 800 € zu zahlen.