BGH: Einseitiges Zahlungsziel in Rechnung nicht bindend

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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butterflybabe
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#11

04.12.2007, 10:08

So ähnlich hab ichs damals geschrieben:

"Wir weisen sie gem. § ... BGB darauf hin, dass automatisch ..... Verzug eintritt."

Chef macht das immer bei Mdt, die zwar Stammmandanten sind, er sich aber geärgert hat oder ähnliches.
Gast

#12

04.12.2007, 10:21

DANKE butterflybabe - hast mir sehr geholfen! SSSUUUUUUPPPPEERRR
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#13

04.12.2007, 13:48

gibts da nicht auch so einen Standardtext-Satz den man bei RA MIcro einfügen kann?!..
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butterflybabe
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#14

04.12.2007, 13:55

Standardtext-Satz den man bei RA MIcro einfügen kann
Ich weiß leider keinen, muss aber nichts heißen. Wäre jedoch dankbar, wenn ich das nicht immer mit der Hand einfügen müsste.
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#15

04.12.2007, 14:03

hm ne hab nur den textg39 gefunden, wegen Aufbewahrung 2 Jahre.. aber kannste ja selbst anlegen, musst nur den TExt anlegen mit ner beliebigen Bezeichnung, nur eben im Standardverzeichnis und dann kannste ja am Ende der Rechnung mehrere Schlusstexte einfügen..
Gast

#16

04.12.2007, 15:18

Genau dazu wollte ich es wissen!!! Habe jetzt meinen Standarttext im Textbausteineditor geändert, und zwar:

ch bitte um Überweisung meines Guthabens bis zum !Frist14.

Ich weise darauf hin, dass Sie sich bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles ab dem folgenden Tag in Verzug befinden.

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG sind Sie verpflichtet, diese Rechnung mind. 2 Jahre lang (ab dem Ende des Kalenderjahres) aufzubewahren.
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rena
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#17

06.12.2007, 14:51

Wie ist das eigentlich genau, wenn zwei Unternehmer beteiligt sind mit diesen 30 Tagen?

Bedeutet das 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder nach Fälligkeit??
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Curry
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#18

06.12.2007, 15:00

Nach Zugang der Rechnung.
Wenn die Forderung schon fällig ist, brauchst du die 30 Tage nicht mehr, dann ist die Forderung ja schon fällig.
Curry

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#19

06.12.2007, 15:15

Hmm, ja ich denk jetzt daran:

Man schreibt am 03.12.2007 eine Rechnung (kein Verbrauchter beteiligt) und sagt z.B. zahlbar bis zum 18.12.2007.

Zinsen dann ab?
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