Verfahren beim Bundesarbeitsgericht
Verfasst: 31.08.2005, 15:11
Hallo Mitstreiter...
bin noch neu hier, hab lange gesucht, wo ich mal meine Fragen loswerden kann, vielleicht hilft mir hier jemand weiter!
Ich bin ausgebildete Refa, fortgebildete Rechtsfachwirtin aber schon seit längerem als "Sekretärin" tätig...
hab da jetzt ein PRoblem mit dem RVG - das kenn ich nicht so genau... leider
Also Folgendes:
Wir vertreten vor dem BAG zwei Mandanten (die Beklagten), der Kläger hatte gegen verschiedene Beschlüsse des LAG Revisionsbeschwerde eingelegt... diese wurde nun verworfen und dem Kläger die Kosten für die Revisionsbeschwerden auferlegt... meine Frage: wir haben nur einen Schriftsatz gemacht wo wir uns bestellt haben und den Antrag gestellt, die Revisionsbeschwerde kostenpflichtig zurückzuweisen... weiter ist nix passiert.
kann ich jetzt ein Kostenfestsetzungsverfahren durchführen und wo? beim LAG oder dem damit vorher befassten Gericht = ArbG??? und sieht meine Abrechnung ungefähr so aus:
1,6 Verfahrensgebühr nach 3506 o. 3509??
0,3 Erhöhungsgebühr nach 1008
Postpauschale, MWst...
DANKE Für jeden TIPP!!!
bin noch neu hier, hab lange gesucht, wo ich mal meine Fragen loswerden kann, vielleicht hilft mir hier jemand weiter!
Ich bin ausgebildete Refa, fortgebildete Rechtsfachwirtin aber schon seit längerem als "Sekretärin" tätig...
hab da jetzt ein PRoblem mit dem RVG - das kenn ich nicht so genau... leider
Also Folgendes:
Wir vertreten vor dem BAG zwei Mandanten (die Beklagten), der Kläger hatte gegen verschiedene Beschlüsse des LAG Revisionsbeschwerde eingelegt... diese wurde nun verworfen und dem Kläger die Kosten für die Revisionsbeschwerden auferlegt... meine Frage: wir haben nur einen Schriftsatz gemacht wo wir uns bestellt haben und den Antrag gestellt, die Revisionsbeschwerde kostenpflichtig zurückzuweisen... weiter ist nix passiert.
kann ich jetzt ein Kostenfestsetzungsverfahren durchführen und wo? beim LAG oder dem damit vorher befassten Gericht = ArbG??? und sieht meine Abrechnung ungefähr so aus:
1,6 Verfahrensgebühr nach 3506 o. 3509??
0,3 Erhöhungsgebühr nach 1008
Postpauschale, MWst...
DANKE Für jeden TIPP!!!