Abrechnung Unfallsache mit 2 Mandanten (GmbH und "norma

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Steffikautz
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#1

05.11.2007, 14:35

Ich komme aus dem Urlaub wieder und steh schon auf dem Schlauch:

Ich habe eine Unfallsache, in der wir die GmbH und den Angestellten, der das Unfallfahrzeug gefahren hat, vertreten. Die gegnerische Versicherung zahlt nun und ich soll die Akte abrechnen. Soweit so gut.

Jetzt komme ich aber ins Straucheln. Wie erteile ich wem die Rechnung? Vorsteuerabzugsberechtigt ist hier die GmbH, aber was ist mit dem "normalen" Mandanten, dem Fahrer des Fahrzeugs? Ich rechne mit der Versicherung ab und die zieht ja dann denke ich mal die MWST ab. Aber die kann ich dann doch nicht voll von der GmbH verlangen, oder???!

Stehe voll auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen!
Bianca
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#2

05.11.2007, 15:03

Habt Ihr hier zwei Akten angelegt? Dann hättet Ihr zweimal abrechnen können und hättet das Problem nicht.

So wie es jetzt aussieht, würde ich einfach mal eine rechnung schicken und warten, was passiert. Wäre mir da auch nicht sicher.

Liebe Grüße
Bianca :)
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butterflybabe
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#3

05.11.2007, 15:10

Dann hättet Ihr zweimal abrechnen können und hättet das Problem nicht.
Halte ich für sehr bedenklich.

Im Normalfall wird die GmbH die Kosten übernehmen. Du könntest dort also die Umsatzsteuer fordern.

Die würde gegenüber der Haftpflichtversicherung mit Umsatzsteuer abrechnen und darauf hinweisen, dass die GbmH vorsteuerabzugsberechtigt, der Fahrer dies aber nicht ist; und dann abwarten, wie bezahlt wird.

Sofern mit UST bezahlt wird, hast du keine Probleme, falls ohne Umsatzsteuer bezahlt wird, kann du diese bei der GmbH fordern. Für die GmbH stellt dies ja keine "Ausgabe" dar, sondern wird ja intern mit dem Finanzamt verrechnet.
Gast

#4

05.11.2007, 15:12

Ich würd die Rechnung zweigeteilt machen, ungefähr so:

1. Schadenersatzansprüche GmbH
Streitwert xy
1,3 Gebühr
Auslagen, MwSt (die dann nicht gezahlt wird und der GmbH später in REchnung gestellt wird)
ggf. Gerichtskosten für Akteneinsicht

2. Schmerzensgeld Fahrer
Streitwert für seine speziellen Ansprüche (Schmerzensgeld, ggf. Schadenersatz für beschädigte Kleidung etc, Auslagenpauschale
1,3 Gebühr
Auslagen MwSt (Die müsste die Versicherung zahlen, weil ja Geschädigter ein nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigter war)

So machen wir das immer. Die zwei Akten sind ja fast nur für unsere Ordnung. Sollte also kein Problem sein, zwei REchnungen zu schreiben. (Die GmbH kann wahrscheinlich auch nicht die Vorsteuer anmelden für das Schmerzensgeld von daher musst du schon zwei Rechnungen machen).

lg Jennie
Zuletzt geändert von Gast am 05.11.2007, 15:14, insgesamt 2-mal geändert.
wayona
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#5

05.11.2007, 15:14

also wir haben das in solchen fällen immer so gehandhabt, daß wir zwei rechnungen schreiben:

die gmbh war eigentümerin/halterin des fahrzeuges. hier legst du den durch die gegenseite regulierten schadensbetrag als streitwert für die gebühr zugrunde. kannst allerdings nur netto abrechnen aufgrund der vorsteuerabzugsberechtigung.

dann machst du eine weitere rechnung für den fahrer. hier legst du als gegenstandswert den betrag zugrunde, der durch die gegenseite auf schmerzensgeld, auslagenerstattung etc. gezahlt wurde. hier kannst du allerdings eine bruttorechnungn schreiben, da fahrer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

in zukunft würde es sich vielleicht anbieten, zwei akten anzulegen. ist aber nicht zwingend notwendig.
wayona
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#6

05.11.2007, 15:16

@souris1984: genau so hatte ich das auch gemeint.

versuch aber ruhig ne 1,5 gebühr abzurechnen. schreib bißchen was dazu, daß umfangreich und gutachtern geprüft werden musste usw. vielleicht klappt es ja. kürzen kann die versicherung dann immernoch ;-)
Bianca
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#7

05.11.2007, 15:52

@butterflybabe: wieso hältst du das für bedenklich? Es sind doch zwei verschiedene ansprüche: der gmbh ist das fahrzeug kaputtgegangen und dem angestellten die gesundheit. und aus datenschutzrechtlichen gründen finde ich, sollte das nicht zusammen verarbeitet, sondern in zwei getrennten akten bearebitet werden. machen wir hier immer so, funktioniert auch. die versicherungen haben deswegen noch nicht "gemeckert"

liebe grüße
bianca
Tigra
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#8

05.11.2007, 16:09

in der regel ist der auftraggeber die gmbh, da die wohl auch fzg.halter ist, der fahrer hat eigtl mit der angelegenheit nix zu schaffen, außer z. b. die gmbh macht ansprüche gegen den Fahrer geltend, weil der den unfall verschuldet hat.
hier ist die rechnung unter berücksichitgung der vst-abzugsberechtigung zu erstellen!
die ansprüche bzgl. schmg. müsstet ihr eigtl in einer extra akte abrechnen, schließlich ist der fahrer auch ein eigenständiger mdt. und hat mit der gmbh in dem sinne nichts zu tun!

butterfly hat aber recht es ist bedenklich in so einer angelegenheit den fahrer sowie den fzg.halter zu vertreten!
Steffikautz
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#9

05.11.2007, 16:13

Ok. Da der überwiegende Teil von euch sich sicher ist, dass ich zwei Rechnungen machen muss, werde ich dies wohl auch so handhaben. Je mehr ich darüber nachdenke, desto eindeutiger kommt mir diese Weg auch vor. Aber Chef meinte halt eine Rechnung. Wie sagt man so schön: Versuch macht klug! Herzlichen Dank auf jeden Fall fürs Kopfzerbrechen :-)
Tigra
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#10

05.11.2007, 16:22

gern geschehen!
Evtl. sollte die problematik fahrer/halter bei euch auch mal angesprochen werden, also mein chef ist da rigoros, trotz des risikos, dessen er sich bewusst ist, wie er beteuert, vertreten wir auch fahrer / beifahrer / Fahrzeughalter, m. E. schon ganz schön dreist, aber naja. cheffe gibt sein ok, dann mein gott , mach ma des halt so :D
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