neue Unsitte der Gerichte: KFB "berichtigen"

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
mrsgoalkeeper
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#1

29.10.2007, 10:11

Hallo Leute!

In letzter Zeit habe ich oft folgende Fälle auf dem Tisch: Das Gericht erlässt einen - falschen - Kfb. Wir legen sofortige Beschwerde bzw. Erinnerung ein. Die Gerichte sind m.M. nunmehr vermehrt dazu übergegangen, die Beschlüsse gemäß § 319 ZPO zu berichtigen. Im Ergebnis heißt das für uns: keine Gebührenerstattung (der Gegenseite). :frust Habt Ihr solche Fälle auch schon gehabt? Lasst ihr das dann auf sich beruhen oder habt Ihr Euch schon "gewehrt"? :protestier Einen Erfahrungsaustausch zu diesem Thema fände ich sehr interessant!
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shila1978
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#2

29.10.2007, 10:49

Hallo! Wir hatten die Tage einen falschen KfB bekommen und auch sof. Beschwerde erhoben - die Entscheidung steht noch aus, bin mal gespannt!
Warum tragen RA-Fachangestellte Turnschuhe?
Weil sie ihrem Chef ständig hinter her oder vor ihm davon laufen müssen! ;-)
Gast

#3

29.10.2007, 10:53

Hatte auch schon mehrere falsche KfB´s auf dem Tisch. Aber hier kann man mit den Rechtspflegern noch schnacken. Kurzer Anruf, Problem geschildert, doof gucken..., und dann wird sofort ein neuer gemacht und der alte soll vernichtet werden.

Naja, manchmal geht es eben doch bei uns!
Bärchen

#4

29.10.2007, 10:53

Wir haben nur ganz ganz selten mal einen falschen KfB. Wenn wir einen falschen KfB haben, ist meistens die Parteibezeichnung falsch.
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Smilie
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#5

29.10.2007, 10:53

Also wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss offensichtlich unrichtig ist, dann legen wir gar nicht erst Beschwerde ein sondern beantragen die Berichtigung. Das geht dann auch meist ziemlich schnell von statten.
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NORTHERN DINO
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#6

29.10.2007, 11:00

Smilie hat geschrieben:Also wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss offensichtlich unrichtig ist, dann legen wir gar nicht erst Beschwerde ein sondern beantragen die Berichtigung. Das geht dann auch meist ziemlich schnell von statten.
Das ist in der Tat auch der schnellste Weg. Ist aber seitens einer Partei schon sof. Erinnerung/Beschwerde eingelegt worden, dann kann man nicht ungefragt einfach eine Berichtigung nach § 319 ZPO vornehmen, da der Beschwerdepartei im Falle des Erfolgs der Beschwerde der Gebührenanspruch genommen wird.

Ich frage in solchen Fällen immer an, ob mit einer Berichtigung nach § 319 ZPO Einverständnis besteht. Meistens ist das der Fall, weil man schnell den Titel zurückhaben möchte. Fehlt die Einwilligung, ist das Erinnerungsverfahren mit KGE durchzuführen.
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#7

29.10.2007, 22:12

In Ergänzung zum Vorposting:

LS
Wird im KFV die beantragte Festsetzung eines Teils der Kosten vergessen, so kann dies nicht im Berichtigungsverfahren entsprechend § 319 I ZPO, sondern nur mit der sofortigen Beschwerde korrigiert werden. Hilft der Rechtspfleger der sofortigen Beschwerde ab, so muss in der Abhilfeentscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens entschieden werden.

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.09.2002 – 4 W 54/02 = Rpfleger 2003, 101 = OLGR Zweibrücken 2003, 102 = juris (KORE 572022003)
~ Grüßle ~
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Smilie
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#8

30.10.2007, 09:52

Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss ich bei total vergessenen Gebühren doch die sofortige Beschwerde einlegen. Aber was ist, wenn es sich zum Beispiel um einen Additionsfehler handelt. Dann ist der KfB doch offensichtlich unrichtig und könnte einfach so berichtigt werden.. Oder habe ich das falsch verstanden???
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butterflybabe
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#9

30.10.2007, 12:39

Ein KFB kann m. E. immer so berichtigt werden, solange kein Rechtsmittel der Parteien vorliegt.
HIMI
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#10

30.10.2007, 13:27

also wir haben in der letzten Zeit von einem gewissen Gericht etliche falsche und in geradezu ungebührlicher Hast erlassene KFBs erhalten, die von der Gegenseite fehlerhaft beantragt waren, Gebühren doppelt, falsche Gegenstandswerte, merkwürdige Kosten etc. etc. Wir dürfen dann den sich dann über Monate hinziehenden Beschwerdeverfahren hinterherjagen, derweil die falschen KFBs in der Welt sind. "Früher" bekam man die gg. KFAs mal zur Stellungnahme übermittelt, oder der Rpflg hat den ärgsten Unsinn von sich aus rausgeschmissen..

Möchte mal wissen, ob ein Rechtspfleger eine persönliche Abneigung gegen uns resp. unsere Mandantschaft gefaßt hat oder eins auf den Deckel bekommen hat, weil zuvor die Bearbeitung z.B. unserer eigenen Anträge bei dem gleichen Gericht oft ewig gedauert hat und sich die Dientaufsichtsbeschwerden häuften...

(Paßt nicht ganz zum Thema, ärgert mich trotzdem ) :fluch
ich glaub mich knutscht ein Elch
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