Woran erkennt Ihr, welchen Auftrag der Mandant erteilt hat?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Melanie
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#1

17.05.2006, 09:26

Ich habe folgendes Problem: In unserer Kanzlei werden mir Akten auf den Tisch gelegt zum abrechnen. Das ist an sich auch kein Problem. Allerdings ist es ja so, daß man bei der Abrechnung berücksichtigen muß, welchen Auftrag der RA vom Mdten. erhalten hat. Das ist für mich natürlich nicht immer aus den Akten ersichtlich. Beispielsweise hatten wir den Auftrag, die dem Mandanten zustehende Forderung gerichtlich geltend zu machen, also Klage zu erheben. Vor Klagerhebung wurde der Gegner noch einmal außergerichtlich zur Zahlung von uns aufgefordert. Er zahlte sodann. In diesem Fall rechnete ich also eine 0,8 Verfahrensgebühr nach 3101 ab und nicht eine 1,3 Geschäftsgebühr nach 2400. Daß wir einen Prozeßauftrag hatten, wußte ich nur, weil ich bei dem zuständigen RA nachgefragt habe. Ansonsten hätte ich wahrscheinlich eine 1,3 Geschäftsgebühr abgerechnet. Das bedeutet, daß ich immer wieder bei den RAen nachfragen muß. Das ärgert mich und natürlich auch die Rechtsanwälte, da die naturgemäß nie Zeit haben.
Wie wird das bei Euch so gehandhabt? Vermerkt der RA in der Akte, welcher Auftrag ihm erteilt wurde?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Kathy
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#2

17.05.2006, 09:33

Ich frage auch immer nach.

Allerdings sollte der RA ja eigentlich ein Schreiben an den Mandanten errichten, in welchem nochmal festgehalten wird, was der Mandant genau aufgetragen hat.

Vor allem hätte man dann - falls es später zu STreit kommen sollte - einen Beweis, welchen Auftrag der Mandant erteilt hat.

Mein Chefchen macht das manchmal, allerdings nur bei Mandanten, bei denen er sich nicht sicher ist, ob die irgendwann seine Gebühren auch zahlen werden.
MfG Kathy

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evelyn m.
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#3

17.05.2006, 10:32

wir haben ganz vorne in der akte eine sog. "gebührenübersicht", das ist eine vorgefertigte seite mit allen möglichen gebührentatbeständen in tabellenform. da trägt der ra dann nur noch im richtigen kästchen den streitwert ein, und jeder kann ohne weitere nachfragen die abrechnung machen. haben sehr gute erfahrungen damit gemacht, auch wenn es seine zeit gedauert hat, dass alle ra dran denken... :wink:
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Melanie
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#4

17.05.2006, 13:56

Hallo evelyn m.,
die Idee mit der "Gebührenübersicht" finde ich richtig klasse. Ich werde da einmal drüber nachdenken und versuchen, so eine Gebührenübersicht zu entwerfen. Vielen Dank für diesen klasse Tipp. :thx
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Melanie
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#5

17.05.2006, 14:16

evelyn m. hat geschrieben:wir haben ganz vorne in der akte eine sog. "gebührenübersicht", das ist eine vorgefertigte seite mit allen möglichen gebührentatbeständen in tabellenform. da trägt der ra dann nur noch im richtigen kästchen den streitwert ein, und jeder kann ohne weitere nachfragen die abrechnung machen. haben sehr gute erfahrungen damit gemacht, auch wenn es seine zeit gedauert hat, dass alle ra dran denken... :wink:
Ich frage mal ganz dreist:"Hast Du eventuell ein Muster für mich?"
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Steffi

#6

17.05.2006, 15:39

Das mit der Gebührenübersicht find ich auch eine super Idee. Würde das "Muster" auch gerne haben, wenn es keine Umstände macht... :)
evelyn m.
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#7

17.05.2006, 16:04

mal schauen, ob ich das hier rein bekomme
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Melanie
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#8

18.05.2006, 10:13

:thx evelyn m., find ich echt super die Gebührenübersicht. Werde ich am Freitag, wenn ich wieder arbeite, gleich der Chefin vorlegen. Nochmals vielen Dank!!!
Viele Grüße

Melanie :pcwink
evelyn m.
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#9

18.05.2006, 11:26

immer gerne. ggf. eben um gebührentatbestände erweitern, die bei euch häufig vorkommen.

i.d.r. tragen wir das schon selber ein, nur für die "verzwickten" fälle ist es ganz praktisch, dass das der ra dann auch schnell machen kann (auch für ihn, weil er nachher keine nervigen fragen beantworten muss :wink: )
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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#10

18.05.2006, 12:17

Hallo,

das mit dieser Gebührenübersicht würde mich auch interessieren...

Wir machen zwar eine Mandatsbestätigung, aber sehr häufig ist es so, dass die Mdt. im Laufe des Verfahrens immer noch irgendwelche Sonderwünsche haben, die ich dann gebührentechnisch verpacken muss. Nicht immer einfach.

Könnte ich so ein Muster bekommen (oder anders gesagt: wie komme ich da ran?)
LG: Andrea
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