habe ein Problem...seit es die neuen MB-formulare gibt, setzen wir immer die volle 1,3 Geschäftsgebühr ein.
Manchmal kommt eine Monierung vom Vollstreckungsgericht und manchmal nicht...komisch, was?
Wir sind hier jetzt am diskutieren, ob man die volle Gebühr einsetzt oder halt nur die nicht anrechenbare.
nach BGH kann man ja auch jetzt die volle Geschäftsgebühr in die Klage mit reinschreiben, als Verzugsschaden für den Mandanten. Warum dann nicht auch in den MB die volle Gebühr ?
Danke für eure mithilfe im voraus...
Gela
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