Mahnbescheid volle Geschäftsgebühr einsetzen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
angel_undercover
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#1

18.10.2007, 10:00

Hallo ihr Lieben...

habe ein Problem...seit es die neuen MB-formulare gibt, setzen wir immer die volle 1,3 Geschäftsgebühr ein.

Manchmal kommt eine Monierung vom Vollstreckungsgericht und manchmal nicht...komisch, was?

Wir sind hier jetzt am diskutieren, ob man die volle Gebühr einsetzt oder halt nur die nicht anrechenbare.

nach BGH kann man ja auch jetzt die volle Geschäftsgebühr in die Klage mit reinschreiben, als Verzugsschaden für den Mandanten. Warum dann nicht auch in den MB die volle Gebühr ?

Danke für eure mithilfe im voraus...

Gela :)
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NickyS
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#2

18.10.2007, 10:12

Die Geschäftsgebühr ist im Mahnbescheid vollständig geltend zu machen. Allerdings muss man auch den entsprechenden Minderungsbetrag nach Nr. 3305 angeben.
angel_undercover
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#3

18.10.2007, 10:17

hi nicky...

kannst du mir noch sagen in welcher zeile des MB der Minderungsbetrag (meinst du die anrechenbare GG) einsetzt? ist das die Zeile 44. Oben in die Zeile 32 oder 33 die volle GG und in 44 die anrechenbare Gebühr? hab ich das jetzt richtig verstanden?
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dieJenny
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#4

18.10.2007, 10:24

Der anzurechnende Teil (in der Regel eine 0,65-fache Gebühr) wird auch das folgende Mahnverfahren angerechnet.
Der anzurechnenden Teil (ohne Ausl. + Mwst) kann im MB unter sontige Auslagen (Zeile 43) oder Zeile 44 sonstige Nebenforderungen mit der Bezeichnung Minderungsbetrag 3305 angegeben werden.
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NickyS
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#5

18.10.2007, 10:31

Ich kann mich Jenny nur anschließen. Ich trage den Minderungsbetrag in Zeile 44 unter "sonstige Nebenforderungen" ein.
StineP

#6

18.10.2007, 10:35

Dort ist sie ja auch einzutragen...

Es empfiehlt sich aber, die neuen Mahnbescheidsformulare zu nutzen!
angel_undercover
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#7

18.10.2007, 10:44

danke..

also zusammenfassend kann ich mir merken:

Die vorgerichtlichen RA-Kosten quasi als NF zur HF einsetzen (Z. 32, 33) und die anrechenbare GEbühr für das Mahnverfahren in Z. 44 sonstige NF Minderungsbetrag 3305.

DAnke
StineP

#8

18.10.2007, 11:00

Genau so merken! =)
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Pepsi
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#9

18.10.2007, 19:56

anrechenbare Gebühr... naja halt den Minderungsbetrag, um den die VG gemindert werden muss..

habt ihr denn die neuen formulare shcon?
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Ilona
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#10

06.12.2007, 14:49

Hallo Leute!

Nur um nochmal ganz sicher zu gehen, bevor ich den Antrag ausdrucke:

Hauptforderung 5.922,80 Euro
+Zinsen

Wir haben schon außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert. Unsere Kostennote:
GG 439,40 Euro
AP 20,00 Euro
Steuer 87,29 Euro
gesamt 546,69 Euro

Unser Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Was trage ich jetzt im MB wo ein? (also Hauptforderung und Zinsen sind mir klar, nur mit dieser blöden GG und Minderungsbetrag bin ich mir net so sicher).

Schon mal danke!
Liebe grüße und fröhlichen Nikolaus! :xmas
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