Wie hoch sind Zustellkosten bei KFB § 11 RVG
Wieso denn separat überhaupt bezahlen!? Man kann die doch einfach hinzusetzen lassen.... Dann vergisst man auch nicht, die im Kfa mit anzusetzen.
- butterflybabe
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Wieso überhaupt bezahlen?
Also ich hab noch keinen KFA nach § 11 RVG bekommen, wenn nicht vorher die Zustellkosten einbezahlt wurden.
Also ich hab noch keinen KFA nach § 11 RVG bekommen, wenn nicht vorher die Zustellkosten einbezahlt wurden.
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also hier bei uns sind glaub ich € 2,52. Wie gesagt kommt's halt immer drauf an, wer zustellt, also die Post oder private Zusteller.
Da die Preise wohl sehr differieren würd ich vorher auch anrufen und nachfragen wieviel die wollen.
Da die Preise wohl sehr differieren würd ich vorher auch anrufen und nachfragen wieviel die wollen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Wieso tut ihr euch so schwer? Im Kfa kann doch ganz normal beantragt werden, die Kosten für die Zustellung hinzuzusetzen. Wozu so umständlich und da extra anrufen vorher, wie viel das an KOsten sind!??? Versteh das irgendwie nicht
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Aaaach ist das tröstlich...
wenn ich sehe, wie viele unterschiedliche Antworten hier kommen, geht es mir gleich besser.
Anträge, die wir an unser hiesiges AG richten für KFB 11 RGV oder 788 ZPO versehen wir mit Zustellkosten. Wir haben jetzt eine Kostenanforderung gefunden. Unser AG (Siegen) erhebt 3,32 Euro. Da irgendwann mal 3,62 € gezahlt wurden, war ich nicht sicher, welcher Betrag stimmt.
Früher waren es auch immer 5,60 Euro. Die 3,32 sind erst seit einigen Wochen gefordert.
Es gibt auch mal was, was billiger wird.
Sylvia
wenn ich sehe, wie viele unterschiedliche Antworten hier kommen, geht es mir gleich besser.
Anträge, die wir an unser hiesiges AG richten für KFB 11 RGV oder 788 ZPO versehen wir mit Zustellkosten. Wir haben jetzt eine Kostenanforderung gefunden. Unser AG (Siegen) erhebt 3,32 Euro. Da irgendwann mal 3,62 € gezahlt wurden, war ich nicht sicher, welcher Betrag stimmt.
Früher waren es auch immer 5,60 Euro. Die 3,32 sind erst seit einigen Wochen gefordert.
Es gibt auch mal was, was billiger wird.
Sylvia
StineP, sicher, aber die Sache beim KFA nach § 11 ist doch die, daß der Beschluß erst zugestellt wird, nachdem die Zustellkosten eingezahlt wurden, und daher ist es empfehlenswert, die direkt mit einzuzahlen, damit es schneller geht.
- Summerof77
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Stine, ich stimme Dir auch zu, hinzusetzen und gut ist. Wir bekommen übrigens die Ausfertigung, zumindest von unserem Gericht, immer direkt mit der Zahlungsaufforderung übersandt, also nix mit warten. Aber die Pauschale mmit 3,50 ist natürlich dann ab 1.1.08 sicherlich tröstlich für die anderen hier.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Andreas, ich habe in meinen 4 Jahren, die ich nun auch Kfas mache, noch NIE (und das meine ich wirklich ernst) irgendwas vorher eingezahlt. Wenn ich ehrlich bin, hab ich letztes Jahr in der Schule auch das erste Mal davon gehört, dass es angeblich notwendig ist.
Ohm, doch 2 Sachen fallen mir ein - das waren Kfas nach § 11 RVG - da konnten die beiden nicht zugestellt werden und mit der Aufforderung, eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen, musste ich dann per VScheck 3,46 € einzahlen. ... Was an sich wieder voll unlogisch für mich war (siehe weiter vorne mein Posting) ....Aber das waren die beiden einzigen Male, dass ich Zustellungskosten vorher gezahlt habe... *Am kopf kratz*
Ohm, doch 2 Sachen fallen mir ein - das waren Kfas nach § 11 RVG - da konnten die beiden nicht zugestellt werden und mit der Aufforderung, eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen, musste ich dann per VScheck 3,46 € einzahlen. ... Was an sich wieder voll unlogisch für mich war (siehe weiter vorne mein Posting) ....Aber das waren die beiden einzigen Male, dass ich Zustellungskosten vorher gezahlt habe... *Am kopf kratz*