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Re: Eilt, kosten einer beratung

Verfasst: 09.05.2011, 17:14
von stein
Dann erst einmal DANKE.

Vielleicht kann jemand anderes helfen ???

Re: Eilt, kosten einer beratung

Verfasst: 09.05.2011, 18:12
von Adora Belle
Wenn Ihr höhere Gebühren abrechnen wollt, als die RS erstattet, dann müßt Ihr eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten treffen, ihm eine entsprechende Rechnung stellen und den gedeckten Teil von der RS anfordern. Rest zahlt Mandant. Wo ist das Problem?

Re: Eilt, kosten einer beratung

Verfasst: 09.05.2011, 21:30
von scully
Also bei uns klappt's mit Vereinbarungen super... Die Texte gibts doch wie Sand am Meer... Und die noch anpassen... Und der Chef macht den Rest... Und wenn die Mdtschaft rechtschutzversichert is, bekommen sie die Rechnung zum selbst einreichen...
Sagt blöd, die Korrespondenz mit der RSV gehört noch zum kostenlosen Service?

Re: Eilt, kosten einer beratung

Verfasst: 09.05.2011, 22:02
von Pepsi
also ich wusste eher nichts darauf zu antworten, was RS bezüglich BEratung bezahlen
das wenn man ne VErgütungsvereinbarung hat, die RS die gesetzlichen GEbühren zahlt und der Mdt den Rest zahlen muss, davon ging ich aus