Anrechnung selbständiges Beweisverfahren Kostenerstattung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#21

16.07.2012, 10:43

ich will ja nur helfen.

Wenn du aber gleich die komplette Rechnung eingereicht hättest, dann würdest du jetzt wohl anders dastehen. Das Gericht kann ja die Kosten der Parteien nicht einfach unterschiedlich aufteilen
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Refa-Aline
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#22

16.07.2012, 15:58

Liebe gkutes, ich freue mich immer, wenn mir jemand helfen will. Leider ist die Akte so verzwickt und umfangreich und ich habe eigentlich nichts mit der zu tun, da die Kollegin, die die Sache bearbeitet hat, weggegangen ist, dann bin ich in den Urlaub und meine andere Kollegin musste sich wiederum damit beschäftigen und hat aus Zeitgründen nicht auf das letzte Schreiben reagiert. Es war aber auch alles gesagt und jetzt kommt so ein doofer Beschluss, wo die Beträge auch noch falsch ausgerechnet wurden und wir in Beschwerde/Erinnerung gehen müssen. Du hast ja recht, was die Abrechnung betrifft, wir werden das in Zukunft so machen, um Zweifel auszuräumen.
Liebe Grüße :wink1
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