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Re: Ärger mit der RS!!!

Verfasst: 13.09.2011, 10:05
von esprit
gkutes hat geschrieben:ok. ja, das wirft ein anderes Licht auf die Sache. Cool!
Danke, esprit!
?

Re: Ärger mit der RS!!!

Verfasst: 13.09.2011, 10:06
von gkutes
verstehe die Frage nicht so recht...
danke für die Fundstellen!

Re: Ärger mit der RS!!!

Verfasst: 13.09.2011, 10:13
von esprit
Ach so, ich dachte du meinst es ironisch. alles klar

Re: Ärger mit der RS!!!

Verfasst: 13.09.2011, 10:20
von Pepsi
deswegen:
esprit hat geschrieben:Glaube ihr habt da nicht ganz Recht.

RS muss zahlen!

Die Deckungszusage dürfte ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellen (so OLG Celle 05.07.2010 - 3 U 83/10; mit Hinweis auf: von Bühren, in von Bühren/Plote, ARB Rechtsschutzversicherung, 2. Auflage, Rn. 9. OLG Düsseldorf NJWRR 1996, 1371. OLG Köln, r+s 2001, 248).

Die RS ist aufgrund dieses Anerkenntnisses mit Einreden und Einwendungen, die ihr bei Abgabe des Anerkenntnisses bekannt waren, ausgeschlossen.

Re: Ärger mit der RS!!!

Verfasst: 13.09.2011, 10:24
von Pisten_huhn83
Also ich habe mich grad mal bei einer RS informiert, mir hatte das Ganze keine Ruhe gelassen (hab mich da bestimmt zum Horst gemacht...). Die Damen hat gesagt, dass ja der Vertrag nicht zw. RA und RS besteht, sondern zw. VN u. RS (wissen wir ja). Sie erklärte mir es dann so: Wenn der VN zum Anwalt geht und dieser dann eine Rechnung über 300,00 € schickt (vorher natürlich Kostenzusage) und der VN dann Rückstände von 400,00 € hat, dann zahlt die RS die 300,00 € schon. Sie sagt, die RS hat eine Verrechnungsmöglichkeit. Von diesem macht sie dann Gebrauch. Denn wir bekommen diese Vorgänge gar nicht mit, das passiert alles intern. Sie hat mir dann noch weiter gesagt, dass die Rechtsschutzversicherungen nicht mehr mitteilen dürfen, wenn der Kunde in Zahlungsrückstand ist. Das wäre eine sehr neue Rechtsprechung. Früher durfte darauf hingewiesen werden, jetzt nicht mehr.
Sie sagte noch, man solle mal in § 39 VVG gucken.

Weiß nicht, ob das irgendwie hilft...

Re: Ärger mit der RS!!!

Verfasst: 13.09.2011, 10:49
von esprit
Entscheidend ist, ob bei Kostendeckung schon diese Rückstände bestanden haben.

Also bei mir hat die RS eine Verrechnung vorgenommen.

Darf sie nicht, ist denen aber egal, soll man klagen. Tja so sind sie.