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Re: Räumungs-/Zahlungsklage Abrechnung
Verfasst: 07.10.2010, 16:27
von misspinky1984
Würde ich so sehen!
misspinky1984 hat geschrieben:Für den Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV dürfte keine weitere Gebühr entstanden sein. Schau mal in § 19 Nr. 11 RVG.
1,3 VG nach 95TEUR
0,8 VG nach 40TEUR
++ Anrechnung ++
1,2 TG nach 63TEUR
1,0 EG nach 23TEUR
1,3 EG nach 40TEUR
++ Anrechnung ++
Re: Räumungs-/Zahlungsklage Abrechnung
Verfasst: 07.10.2010, 16:29
von Novia
Ich weiß auch nicht, wieso das mit protokolliert wurde. Wahrscheinlich um nochmal sicherzugehen!?
Nee, Chef will sowas nicht
Re: Räumungs-/Zahlungsklage Abrechnung
Verfasst: 07.10.2010, 16:30
von Smilie
Also wenn die Räumung ganz sicher nicht mit verglichen wurde, dann würde ich einfach so, wie wir es zuletzt hatten, berechnen.
Re: Räumungs-/Zahlungsklage Abrechnung
Verfasst: 07.10.2010, 16:31
von misspinky1984
Ich denke auch, dass es lediglich zur Klarstellung noch mit in den Vergleich aufgenommen wurde. M.E. stand die Räumung zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht mehr zum Streit, so dass auch keine Gebühren nach dem Räumungsantrag entstanden sein dürften.
Re: Räumungs-/Zahlungsklage Abrechnung
Verfasst: 07.10.2010, 16:31
von Novia
Ich hab keine Ahnung, warum er sich da ziert...
Hatte bereits das Schreiben ans Gericht wg. Streitwertfestsetzung schon fertig, als er meinte, dass er das nicht will.
Re: Räumungs-/Zahlungsklage Abrechnung
Verfasst: 07.10.2010, 16:32
von Smilie
- sehe ich auch so
Re: Räumungs-/Zahlungsklage Abrechnung
Verfasst: 07.10.2010, 16:33
von misspinky1984
Smilie hat geschrieben:Also wenn die Räumung ganz sicher nicht mit verglichen wurde, dann würde ich einfach so, wie wir es zuletzt hatten, berechnen.
Ich denke, die Räumung wurde nicht mitverglichen. Wenn ja, hätte der Satz doch eher wie folgt gelautet: Der Beklagte verpflichtet sich, das Grundstück XYZ bis zum ... zu räumen und an die Klägerin herauszugeben. Oder?!?
Re: Räumungs-/Zahlungsklage Abrechnung
Verfasst: 07.10.2010, 16:34
von Novia
Alles klar.
Vielen lieben Dank!
Ihr seid Schätze
Re: Räumungs-/Zahlungsklage Abrechnung
Verfasst: 07.10.2010, 16:36
von Smilie
misspinky1984 hat geschrieben:
Ich denke, die Räumung wurde nicht mitverglichen. Wenn ja, hätte der Satz doch eher wie folgt gelautet: Der Beklagte verpflichtet sich, das Grundstück XYZ bis zum ... zu räumen und an die Klägerin herauszugeben. Oder?!?
Ja schon.... mich irritiert ja auch nur, dass es überhaupt mit drin steht...... vielleicht hatte der Richter oder die Richterin auch nur irgendwie nen schlechten Tag oder so........
Re: Räumungs-/Zahlungsklage Abrechnung
Verfasst: 07.10.2010, 16:42
von Novia
Stimmt, könnte sein...