@ kimmy
sach ich doch *spass*
Engler hat das noch mit dem Haftungsrisiko begründet, da ein Fachanwalt mehr Kenntnis in seinem "Fach" hat = höhere Haftung = höhere Gebühren.
@JonesJess
ich kanns Dir gern Faxen. Dat Fax-Nümmerle per PN please
Fachanwalt = höhere Gebühren?
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Ich möchte das auch gerne haben...
Kannst Du das nicht vielleicht wirklich hier irgendwie reinstellen?
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wo steht das denn im engler skript??? ich habs jetzt nochmal gesucht aber ich finds nicht
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@immi
Im skript stets nicht. hab das mitgeschrieben, als er das gesagt hatte.
Ich schau mal, dass ichs hier reinstellen kann...
kleinen momentle noch...
Im skript stets nicht. hab das mitgeschrieben, als er das gesagt hatte.
Ich schau mal, dass ichs hier reinstellen kann...
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[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]
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also mal sehn, obs klappt.
Guggst Du hier: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=063322
dann gibt es aber noch eins. (ich meine es ist das gleiche, nur mitm anderem Datum ???)
http://www.judicialis.de/main.cgi?sid=d ... t=text.cgi
Guggst Du hier: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=063322
dann gibt es aber noch eins. (ich meine es ist das gleiche, nur mitm anderem Datum ???)
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Wo steht denn da was, dass ein Fachanwalt höhere Gebühren verlangen kann?
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Danke Darkeyes! Dann brauchste ja meine Faxnummer nicht mehr....
Werde mir das Urteil gleich mal ansehen.
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Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
§ 14 RVG: Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung ... der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.... nach billigem Ermessen".
Wenn also ein Mandant einen Fachanwalt gerade wegen seiner Spezialisierung aufsucht (den Inso-Anwalt wegen drohender Inso oder wg. GF-Haftung) kann das durchaus dazu führen, dass der Anwalt im Einzelfall wegen dieser besonderen Fachkenntnisse eine höhere Vergütung verlangen kann.
Immerhin bekommt der Mandant ja auch deutlich kompetenteren Rat, als wenn er wegen einer Inso-Sache seinen ihn sonst in Familiensachen vertretenden FA für FamRecht befragt
Wenn also ein Mandant einen Fachanwalt gerade wegen seiner Spezialisierung aufsucht (den Inso-Anwalt wegen drohender Inso oder wg. GF-Haftung) kann das durchaus dazu führen, dass der Anwalt im Einzelfall wegen dieser besonderen Fachkenntnisse eine höhere Vergütung verlangen kann.
Immerhin bekommt der Mandant ja auch deutlich kompetenteren Rat, als wenn er wegen einer Inso-Sache seinen ihn sonst in Familiensachen vertretenden FA für FamRecht befragt
In den RVG Kommentaren zu § 14 RVG. Z.B. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> (den hatte ich ja in meinen Beitrag zitiert...), 16. Aufl., § 14 RVG, Rn. 50 ff.Katharina80 hat geschrieben:Wo steht denn da was, dass ein Fachanwalt höhere Gebühren verlangen kann?