Re: Abrechnung Strafsachen
Verfasst: 03.12.2019, 14:30
Ok, da hab ich wohl verkehrt gedacht, ich danke dir vielmals.Adora Belle hat geschrieben: ↑03.12.2019, 11:58Nee. Genauso wie man bis zur HV in U-Haft sein kann, kann man auch vorläufig untergebracht werden, wenn zu vermuten steht, dass letztlich eine Unterbringung ausgeurteilt wird. Vollstreckung setzt ein rechtskräftiges Urteil voraus, das hast Du hier nicht.