Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#111

01.06.2012, 17:09

So isses. Zu Grunde gelegt wird die dem Gericht aus der Akte bekannte Anschrift. Ist die tatsächliche neue Anschrift weiter entfernt, hat man Pech gehabt.

Ähnliches gilt auch für Zeugen, die von einem weiter entfernten Ort anreisen als dem, der in der Ladung genannt ist. Ohne Mitteilung/Anzeige dieser Abweichung keine entsprechende Entschädigung.
:ka
~ Grüßle ~
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supibaerchi
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#112

08.07.2013, 14:47

Eine kurze Frage hierzu:

in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde uns Mediation nahe gelegt. Dieser Termin hat natürlich mit Beteiligung unserer Mandanten stattgefunden (vergeblich selbstredend...)

Gilt für solche Mediationsverfahren die Partei-Kostenerstattung eigentlich auch?
Liebe Grüße
Bärchi
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